Beispielloser Bußgeldbescheid: Warum eine Autofahrerin 7500 Euro zahlen muss

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Eine Autofahrerin staunte, als sie einen Bußgeldbescheid über 7500 Euro erhielt. Der Fall wirft Fragen zur Genauigkeit von Bußgeldbescheiden auf.

Eine Autofahrerin aus Köln staunte nicht schlecht, als sie Post von der Bußgeldstelle erhielt. Im März 2025 war sie auf der A555 zwischen Köln und Bonn geblitzt worden. Bei erlaubten 100 Kilometern pro Stunde war sie 120 Kilometer pro Stunde gefahren. 

Laut aktuellem Bußgeldkatalog wären dafür 60 Euro fällig gewesen. In ihrem Bußgeldbescheid war allerdings eine deutlich höhere Summe angegeben: satte 7500 Euro. Dass es sich hier um einen Fehler der Behörde gehandelt hatte, war schnell klar. Doch aufgrund einer Frist, die die Autofahrerin versäumt hatte, bleibt sie nun tatsächlich auf den Kosten sitzen. 

7500 Euro Bußgeldbescheid: Kann das wirklich sein?

Wie die Autobild berichtet, räumte die Kölner Bußgeldstelle den Fehler sogar ein. Da die Frau allerdings innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch eingelegt hat, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig.

"Dieses Beispiel zeigt anschaulich, wie sinnvoll es ist, sich mit Bußgeldbescheiden an einen Anwalt zu wenden", rät Tom Louven, Verkehrsrechtsanwalt und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Zumindest sollte man Bußgeldbescheide immer genau prüfen und bei Auffälligkeiten direkt Einspruch einlegen. Der Fall der Kölnerin ist nämlich nur einer von zahlreichen. Beispielsweise wurde in Bayern auf der A9 eine Frau geblitzt - das Blitzer-Foto zeigte allerdings eine Frau auf der Rückbank. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

"An einen Anwalt wenden": Bei Behördenfehlern genau hinsehen

Ein Software-Fehler des Messgeräts blitze in Lübeck einen Autofahrer, der mit 67 Kilometer pro Stunde unterwegs war, obwohl 70 Kilometer pro Stunde erlaubt war. Laut Messgerät war er die 67 Kilometer pro Stunde zu schnell. 

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Dass Behörden Fehler unterlaufen, passiert. Ärgerlich wird es, wenn es teuer wird: Der Sohn eines verstorbenen Rentners soll der Deutschen Rentenversicherung 70.000 Euro zurückzahlen, obwohl hier der Fehler bei der Rentenversicherung liegt. 

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