Es können jetzt häufiger Nachweise von Banken verlangt werden.
Wer ab März bei seiner Bank eine Überweisung tätigen muss, muss sich auf mehr Kontrolle einstellen. Banken können und müssen deutlich häufiger Rückfragen stellen. Grund dafür ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV).
Laut der Schufa Holding müssen Banken, Finanzdienstleister und Händler aufgrund der neuen Richtlinie Verdachtsfälle elektronisch und standardisiert an die Financial Intelligence Unit melden.
Was bedeutet die Geldwäschemeldeverordnung und das Geldwäschegesetz?
Dazu heißt es unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK): "Mit Inkrafttreten am 1. März 2026 schafft die Geldwäschemeldeverordnung bundeseinheitliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz". Geregelt werden:
die technische Form der Meldung (XML-Format, strukturierte Felder)
die Pflichtangaben wie Aktenzeichen, Meldegründe, beteiligte Personen, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionsdetails
Zusatzangaben bei der Transaktion mit Kryptowerten, Immobilien oder SWIFT-Verfahren,
die Möglichkeit alternativer Übermittlungswege bei technischen Problemen.
Was wird bei den Banken durch die neue Verordnung geprüft?
Bankkunden selbst haben laut chip.de durch die neue Verordnung keine zusätzlichen Verpflichtungen. Sie müssen sich demnach nur auf mögliche Nachfragen einstellen. Eine Bank darf in Zukunft einfach bestimmte Vorgänge intensiver als bisher prüfen und damit ihre internen Bewertungssysteme auf den aktuellen Stand bringen. Was wird geprüft? Dazu heißt es im Bericht:
größere Geldeingänge
ungewöhnliche Überweisungen
häufige Bareinzahlungen
internationale Transaktionen
unklare Verwendungszwecke
Gibt es von der Bank eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu einem verdächtigen Vorgang, dann werden Kunden darüber nicht benachrichtigt.
Komplett neu ist das Verfahren laut der IHK Dresden jedoch nicht. Diese schreibt im Netz: "Im Wesentlichen wird also das Meldeverfahren, wie es schon seit mehreren Jahren über 'goAML' erfolgt und von den Verpflichteten praktiziert wird, durch diese Verordnung lediglich gesetzlich festgeschrieben."
Was sollten Kunden mit der Meldeverordnung der Banken beachten
Die Experten des Technik- und Verbraucherportals raten Bankkunden dennoch, einige Punkte zu beachten:
Größere oder ungewöhnliche Zahlungseingänge sollte man jederzeit nachvollziehbar erklären können. Hilfreich sind dabei Verträge, Rechnungen oder Verkaufsnachweise.
Sollte die Bank nach dem Zweck oder der Herkunft von Geld fragen, dann ist eine schnelle und sachliche Antwort wichtig. Eine verzögerte Reaktion kann dazu führen, dass sich Transaktionen verzögern oder Konten gesperrt werden.
Auslandsüberweisungen können besonders im Fokus stehen. Hier ist es wichtig, einen klaren Verwendungszweck anzugeben. Auf scherzhafte Begriffe sollte man verzichten.
Auch häufige oder hohe Bareinzahlungen gelten als auffällig. Wenn möglich, sollte man dies vermeiden oder wieder gut dokumentieren.
Kommt es zu einer Kontosperrung oder bleibt ein entsprechender Verdacht bestehen, sollte man schnell einen Fachanwalt für Bank- oder Strafrecht hinzuziehen.
IBAN-Regelung seit 2025 umgesetzt
Bereits im Jahr 2025 gab es für Banken und Kunden bei Überweisungen eine Veränderung - aus Sicherheitsgründen. Im Oktober wurde eine neue IBAN-Regelung umgesetzt.
Betrugsmaschen sollen damit künftig schneller erkannt und verhindert werden.
Herzstück des neuen Systems ist ein Ampel-Prinzip, das direkt anzeigt, ob Name und IBAN wirklich zusammenpassen.