Die Studienstarthilfe ist eine neue Förderung an deutschen Hochschulen.
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Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es an deutschen Hochschulen eine neue Förderung, die Studienstarthilfe. Das ist eine Einmalzahlung vom Staat in Höhe von 1.000 Euro. Wer bekommt das Geld und wie kannst du es beantragen?
Rund 480.000 Studierende starten im Oktober an einer Hochschule. Der Neubeginn ist mit Kosten verbunden: Umzug in eine andere Stadt, Mietkaution, möglicherweise Kauf von Möbeln oder auch Dinge wie ein neuer Computer oder Fachliteratur. Durch die von Bundestag und Bundesrat beschlossene 29. Novelle zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gibt es ab Wintersemester 2024/25 die "Studienstarthilfe" von 1000 Euro. Eine Neuerung, die Studierenden aus einkommensschwachen Familien helfen soll. Darüber hinaus gibt es aber nur punktuelle Verbesserungen. Die 29. Bafög-Novelle beruht auf einem Entwurf der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), den die Ampelfraktionen im Bundestag nur leicht verändert haben.
Wer kann die Studienstarthilfe des BAföG bekommen?
Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug soll die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Finanzielle Starthürden sollen am besten ganz verschwinden. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind. Die Studienstarthilfe ist unabhängig vom späteren Bafög-Bezug und wird nicht auf die Studienförderung angerechnet. Sie ist eine Einmalzahlung, die es als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gibt.
Den Zuschuss gibt es nur zum Beginn des ersten Studiums. Der Antragstellende muss unter 25 Jahre alt sein. Zusätzlich musst du oder deine Eltern noch im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen (Details siehe Bafög § 56 Absatz 1) erhalten haben:
Bürgergeld (SGB II)
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wohngeld (selbst oder als Haushaltsmitglied)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, Kapitel 3)
Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kapitel 4)
Leistungen nach SGB XII, § 93 oder § 145 (dauerhaft Geschädigte bzw. Hinterbliebene von Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden)
Wie hoch ist die Studienstarthilfe?
Wer Anspruch auf die Studienstarthilfe hat und rechtzeitig den Antrag stellt, erhält einmalig die Hilfe. Die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet (Bafög § 56b), auch nicht auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendienleistungen aus öffentlichen Mitteln. Spätestens im zweiten Monat des Studiums ist der Antrag zu stellen. Bei Vorlesungsstart im Oktober also spätestens Ende November, bei Vorlesungsstart im September bis spätestens Ende Oktober.
Der Antrag auf Studienstarthilfe ist gesondert zu beantragen, ist also nicht im Bafög-Antrag enthalten. Der Antrag soll über "Bafög Digital"möglich sein. Für den Antrag ist ein Nachweis über die erhaltene Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn sowie eine Immatrikulationsbescheinigung notwendig.
Niklas Röpke vom Dachverband der Studierendenvertretungen (fzs) kritisierte im ZDF-Morgenmagazin: "Es reicht nicht aus, um die Kosten am Anfang des Studiums ansatzweise zu decken." Natürlich sind 1000 Euro für einige besser als nichts, ob sie ausreichen, kann dieskutiert werden. Auch ob die Einschränkung auf unter 25-Jährige und diejenigen, die direkt vor dem Studium Sozialleistungen beziehen, nötig ist, ist eine berechtigte Frage.
Das sind die neuen Bafög-Höchstsätze
Mit der 29. Bafög-Novelle packt die Regierung die wirklichen Probleme der Mehrheit der knapp drei Millionen Studierende nicht an. Denen fehlt das Geld, viele sind von Armut bedroht. Die 22. Sozialerhebung der Studierenden zeigt, dass 37 % der Studierenden in Deutschland prekär leben – also mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen müssen. Aber nur gut 11 % der Studierenden beziehen überhaupt Bafög, weil die Einkommensgrenzen bei den Eltern zu knapp bemessen sind.
Sind deine Eltern verheiratet und gibt es keine weiteren Kinder, musst du ab einem Bruttoeinkommen von 44.000 Euro im Jahr erste Einbußen beim Bafög einkalkulieren. In einigen Fällen kannst du mit einer Teilförderung rechnen, wenn deine Eltern über 50.000 Euro verdienen. Ab einem gemeinsamen Gehalt der Eltern von 70.000 Euro im Jahr ist die staatliche Förderung höchst unwahrscheinlich. Das Vermögen der Eltern wird bei der Bafög-Berechnung nicht berücksichtigt, deine eigenen Ersparnisse hingegen schon.
Und das sind die neuen Bafög-Höchstsätze für Studierende ab dem Wintersemester 2024/25:
Grundbedarf: 475 Euro, bisher 452 Euro (plus 20 Euro oder 5 %)
Wohnpauschale für gemietete Unterkunft: 380 Euro (bisher 360 Euro)
Wenn du noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die deinen Eltern gehört, wohnst, erhältst du 59 Euro Wohnpauschale (unverändert).
BAföG-Höchstsatz ohne Kranken- und Pflegeversicherung: 855 Euro (bisher 812 Euro)
BAföG-Höchstsatz mit Kranken- und Pflegeversicherung (Zuschlag 137 Euro, bisher 122 Euro): 992 Euro (bisher 934 Euro). Den Zuschlag gibt es nur, wenn du beitragspflichtig versichert bist. In den meisten Fällen sind Studierende noch familienversichert.
Was hat sich sonst noch geändert?
Die Bafög-Förderungshöchstdauer entspricht künftig der Regelstudienzeit plus einem "Flexibilitätssemester", das du einmalig entweder im Bachelor- oder im Masterstudium nutzen kannst. Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch sind spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich, wenn hierfür ein "wichtiger Grund" vorliegt.
Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Außerdem musst du nie mehr als 10.010 Euro zurückzahlen, egal wie viel Bafög du über die Jahre hinweg bekommen hast. Es bestand zwar die Absicht, diesen Betrag zu erhöhen, und zwar auf 11.550, was aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens keinen Bestand hatte.
Es gibt zudem eine Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte der Bafög-Empfangenden. Damit sollen sie wieder so viel verdienen können, wie bei einem Minijob möglich ist. Immerhin ist die Grenze gleich so erhöht, dass 556 Euro (Minijobgrenze ab Januar 2025) monatlicher Verdienst ohne Bafög-Kürzung möglich sind. Jeder Euro darüber wird zu ca. 80 % vom Bafög abgezogen.
CDU-Organisationen fordern grundlegend andere Finanzierung
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), die Junge Union (JU) und der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) sind die 'Bafög-Kosmetik' endgültig leid. Sie fordern nach einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur eine grundlegende Reform des Bafög und der Bildungsfinanzierung. "Das Versprechen, dass Aufstieg durch Bildung möglich ist, scheitert immer häufiger an den finanziellen Möglichkeiten junger Menschen und das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft kommt zunehmend unter Druck", heißt es in einem gemeinsamen Beschlusspapier der drei Gliederungen der CDU.
"Bildung in Deutschland ist unterfinanziert. Die mangelhafte Bafög-Erhöhung der Ampel verschärft soziale Ungleichheit", sagte Lukas Honemann, Bundesvorsitzender des RCDS, der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb müsse die CDU das Thema Bildung und besonders Bildungsfinanzierung zur Priorität machen.
"Ein Bildungsfonds statt 9,1 % Zinsen auf den KfW-Kredit hilft bei Schwierigkeiten bei der Bildungsfinanzierung in allen Lebenslagen." Die drei Unions-Gruppierungen sprechen sich neben ihren Forderungen zum Bafög auch für den Aufbau eines nationalen Bildungsfonds aus. Die Forderungen zur Studienfinanzierung dürften mindestens in Teilen auch in das Bundestagswahlprogramm der CDU einfließen.
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