Das Altersvorsorge-Reformgesetz bringt ab 2027 mehr Förderung für die private Rente. Neue Zulagen und steuerliche Vorteile machen das AV-Depot besonders attraktiv.
Wer privat fürs Alter vorsorgen möchte, sollte die Neuerungen ab dem 1. Januar 2027 im Blick behalten. Das Altersvorsorge-Reformgesetz verändert die geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Die geförderte private Altersvorsorge sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor. Lesen Sie dazu auch: Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue Chance für die private Rente
Neue Zulagen fürs AV-Depot: So hoch ist die staatliche Förderung
Die staatlichen Zulagen beim Sparen fürs Alter richten sich in Zukunft nach der Höhe der Einzahlung und nicht mehr nach dem Einkommen. Für die ersten 360 Euro Sparleistung pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro dazu. Für weitere Einzahlungen von bis zu 1.440 Euro gibt es vom Staat weitere 25 Cent pro Euro.
Die maximale staatliche Prämie liegt bei 540 Euro pro Jahr und pro Person (bisher max. 175 Euro bei der Riester-Rente als Grundzulage). Darüber hinausgehende Einzahlungen in das AV-Depot sind zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 6.840 Euro möglich, die staatliche Förderprämie erhöht sich dadurch aber nicht.
Förderberechtigung: Wer Zulagen erhält und wer nicht
Um die staatliche Zulage zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich erforderlich (bisher 60 Euro). Zahlen Sie gleichzeitig in eine Betriebsrente ein, gilt dies ebenfalls als Eigenbeitrag für das AV-Depot.
Haben Sie Kinder, erhält ein Elternteil darüber hinaus eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Dafür ist allerdings eine Eigenleistung von mindestens 25 Euro notwendig. Außerdem gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für förderberechtigte unter 25-Jährige, die mit dem privaten Sparen fürs Alter beginnen.
Nicht förderberechtigt sind Rentner und freiwillig Versicherte. Bei Minijobbern ist entscheidend, ob sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Ist dies der Fall, erhalten sie keine Prämie. Förderberechtigt sind dagegen alle pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, Landwirte, Selbstständige und Freiberufler sowie pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte.
AV-Depot oder ETF-Sparplan: Renditevergleich bis zum Alter von 85
JustETF hat ausgerechnet, wie hoch das angesparte Kapital zur Auszahlung bis zum Alter von 67 auf dem AV-Depot ist. Es beläuft sich auf 253.690 Euro. (Annahmen: maximale Einzahlung, Geburtsjahr 1990, 85 Jahre Alter am Ende der Auszahlungsphase). Daraus ergibt sich bis zum Alter von 85 eine Zusatzrente von monatlich 2.026 Euro brutto.