Nicht förderberechtigt sind Rentner und freiwillig Versicherte. Bei Minijobbern ist entscheidend, ob sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Ist dies der Fall, erhalten sie keine Prämie. Förderberechtigt sind dagegen alle pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, Landwirte, Selbstständige und Freiberufler sowie pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte.
AV-Depot oder ETF-Sparplan: Renditevergleich bis zum Alter von 85
JustETF hat ausgerechnet, wie hoch das angesparte Kapital zur Auszahlung bis zum Alter von 67 auf dem AV-Depot ist. Es beläuft sich auf 253.690 Euro. (Annahmen: maximale Einzahlung, Geburtsjahr 1990, 85 Jahre Alter am Ende der Auszahlungsphase). Daraus ergibt sich bis zum Alter von 85 eine Zusatzrente von monatlich 2.026 Euro brutto.
Bei einem "normalen Depot", das sich nur aus Aktien und einem ETF-Sparplan speist, sammelt sich 70.664 Euro Kapital weniger an, also 183.026 Euro. Bezogen auf die monatliche Zusatzrente aus privater Vorsorge sind das 390 Euro weniger. Statt 2.026 Euro stehen dann nur 1.636 Euro zur Verfügung.
Wie ETFs aufgebaut sind, welche Kosten anfallen und welche Verlustrisiken Anleger einplanen sollten, erklärt eine aktuelle Serie zur ETF-Geldanlage. Darin kommen unter anderem Vertreter der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen zu Wort.
Steuerliche Vorteile: Sonderausgaben, Günstigerprüfung und nachgelagerte Besteuerung
Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob Ihnen ein Steuervorteil zusteht. Anlegende können laut ING-Bank ihre geförderten Altersvorsorgebeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich zuzüglich der zustehenden Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die reine Zulagenförderung (Günstigerprüfung).
In der Ansparphase werden die Erträge, die im Depot anfallen, nicht besteuert. Die Besteuerung wird laut ING auf die Rentenphase verschoben. Erst bei der Auszahlung werden die Leistungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Ruhestands besteuert. Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung.
Das hat Vorteile: Das Geld, das während der Ansparphase an Steuern anfallen würde, wird weiter investiert und kann so zusätzliche Erträge erwirtschaften. Außerdem sinkt das Einkommen bei den meisten Menschen im Alter und damit der persönliche Steuersatz. Deshalb kann die nachgelagerte Besteuerung durchaus von Vorteil sein.
Fazit: Warum sich die private Altersvorsorge ab 2027 lohnt
Der Unterschied zum ETF-Sparplan ergibt sich aus den staatlichen Zulagen und den Zinseszinseffekten. Ob sich zusätzliche Effekte durch die nachgelagerte Besteuerung ergeben, muss im Einzelfall geprüft werden. Bereits jetzt ist klar: Das AV-Depot und damit die private Altersvorsorge ist eine lohnende Sache.
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