Energie und Versicherungen als Kostentreiber
Einer der wichtigsten Treiber der Entwicklung sind steigende Energiepreise. Zwar sind die Kosten nach den extremen Ausschlägen der Energiekrise wieder etwas gesunken, liegen aber weiterhin deutlich über dem Niveau vor 2022. Zwischen 2021 und 2025 sind die Energiekosten für private Haushalte insgesamt um rund 37 Prozent gestiegen.
Auch Gebäudeversicherungen werden deutlich teurer. Laut Versicherungswirtschaft legten die Beiträge innerhalb eines Jahres um knapp zwölf Prozent zu. Hintergrund sind gestiegene Bau- und Reparaturkosten, die wiederum durch globale Lieferkettenprobleme und geopolitische Unsicherheiten beeinflusst werden.
Zusätzlich sorgt die internationale Lage für neue Risiken. Der Konflikt im Nahen Osten hat zuletzt erneut zu steigenden Energiepreisen geführt und die Inflation in Deutschland spürbar erhöht. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnten auch die Nebenkosten weiter steigen – insbesondere bei Heizung und Strom.
Was überhaupt abgerechnet werden darf
Nicht jede Kostenposition darf Vermietern auf die Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung regelt genau, welche Ausgaben zulässig sind. Dazu gehören etwa Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung oder Versicherungen.
Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Reparaturen oder Modernisierungen. Auch Leerstände oder einmalige Sonderausgaben müssen Vermieter selbst tragen. Entscheidend ist zudem, dass nur vertraglich vereinbarte Posten abgerechnet werden dürfen.
Die Abrechnung selbst muss transparent und nachvollziehbar sein. Dazu gehören klare Umlageschlüssel, vollständige Kostenaufstellungen und nachvollziehbare Verbrauchswerte. Fehlen diese Angaben, ist die Abrechnung angreifbar.
Rechte der Mieter werden oft unterschätzt
Mieterinnen und Mieter haben umfangreiche Rechte, nutzen sie aber häufig nicht konsequent. Sie können Belege einsehen, Abrechnungen prüfen lassen und innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch einlegen. Auch Nachzahlungen müssen nicht vorschnell akzeptiert werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die neue CO₂-Kostenaufteilung. Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO₂-Abgabe selbst tragen, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Fehlen Angaben dazu, sind Kürzungen möglich.
Angesichts der hohen Fehlerquote empfehlen Experten, jede Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen. Denn selbst kleine Unstimmigkeiten können schnell mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten. Für viele Mieter wird die jährliche Abrechnung damit zunehmend zu einer echten Kostenfalle – aber auch zu einer Frage der Kontrolle.
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