Kinder und Tiere können bei Hitze im Auto lebensgefährdet sein. Erfahre hier, wie du im Notfall richtig handelst.
Trotz vieler Aufklärungskampagnen passiert es immer wieder: Tiere oder sogar Babys und Kleinkinder werden bei brütender Hitze im verschlossenen Auto allein zurückgelassen. Da sich der Innenraum von Fahrzeugen bei warmen Temperaturen und Sonne schnell stark aufheizt, kann das für die Insassen lebensgefährlich werden. Doch wie verhält man sich richtig, wenn man einen solchen Fall beobachtet? Wann und wie sollte man einschreiten?
Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung steigt die Temperatur im Inneren eines Autos pro Minute um ein Grad. Bei Außentemperaturen von 30 Grad sind also Werte von 60 Grad und mehr schnell erreicht. Dabei kann es bereits ab 46 Grad für Kinder und Vierbeiner lebensgefährlich werden. Ab dieser Temperatur drohen ihnen Sonnenstich, Kreislaufkollaps und im schlimmsten Fall sogar der Hitzetod.
Auto-Scheibe bei Hitze einschlagen, um einem Kind zu helfen: Ist das strafbar?
Viele Ersthelfer zögern deshalb nicht und befreien eingeschlossene Tiere oder Kinder, wenn sie sie bei Hitze im Auto eingesperrt sehen. Doch ist das erlaubt oder machen sie sich damit eigentlich strafbar - auch wenn sie möglicherweise ein Leben retten?
Grundsätzlich begeht man als Ersthelfer Sachbeschädigung, wenn man an einem Auto die Scheibe einschlägt. Doch keine Sorge: Durch Paragraph 34 des Strafgesetzbuches zum rechtfertigenden Notstand wird man geschützt, wenn es sich dabei um einen Notfall handelt. Dort steht:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Tipp: Handeln dokumentieren und Zeugen hinzuziehen
Das heißt: Besteht eine direkte Notlage und hat man keine andere Möglichkeit als direkt selbst einzugreifen, handelt man nicht rechtswidrig. Ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, bestimmt ein Notarzt. Auf der Grundlage seiner Einschätzung wiederum entscheidet im Zweifelsfall der Staatsanwaltschaft, ob die Sachbeschädigung vermeidbar gewesen wäre.
Deshalb folgender Tipp: Kommst du in die Situation, entscheiden zu müssen, ob du die Scheibe eines Autos einschlägst, um ein Baby oder ein Tier zu retten, dann dokumentiere dein Handeln. Mach Fotos und/oder Videos und notiere Uhrzeiten, Kennzeichen, Automarke und -farbe.