- Portemonnaie und Bankkarte sind weg: Was tun?
- Wie komme ich an eine neue Bankkarte?
- Bei schwerem Diebstahl zahlt die Hausratversicherung
- Personalausweis oder Reisepass verschwunden
- Wo ist mein Smartphone - die IMEI-Nummer
Kein guter Tag: Das Portemonnaie ist weg. Verloren, gestohlen oder verlegt - wer weiß das schon. In der Geldtasche steckt ja meistens nicht nur Bargeld, sondern auch diverse Bank- oder Mitgliedskarten, oft noch Führerschein oder Personalausweis. Die Wiederbeschaffung ist mühsam, zeitaufwendig und kostet obendrein noch Geld. Deshalb ist es gut, wenn du informiert bist, wie du vorgehen kannst. Das nötige Wissen liefert dieser Ratgeber.
Portemonnaie und Bankkarte sind weg: Was tun?
Der erste Schritt heißt nachdenken: Wo und wann hast du das Portemonnaie letztmalig benutzt? Vielleicht ist es ja nur verlegt? Manchmal kann es sich lohnen, das verlorene Portemonnaie zu suchen. Suche den Ort nochmals auf, wo du es zuletzt benutzt hast: das Restaurant, die Gaststätte, das Geschäft oder Taxi. Vielleicht liegt der Geldbeutel auch zu Hause auf dem Regal? Bleibt alles erfolglos, musst du davon ausgehen, dass die Geldtasche gestohlen oder verloren ist. Im nächsten Schritt musst du überlegen: Was war neben Geld noch in der Börse: Bankkarten, Personalausweis, Mitgliedskarten?
Problem Bankkarten: Wichtigste Aktion, die Karte(n) sperren lassen. Wenn die Giro-, Debit- oder Kreditkarte weg ist, hilft eine zentrale Rufnummer: unter der 116 116 (aus dem Ausland die +49 davor) sind fast alle Banken und Sparkassen für solche Fälle zu kontaktieren. Den Sperrnotruf erreichst du 24 Stunden am Tag (kostenfrei nur im Inland). Weitere detaillierte Informationen zum Ablauf einer Kartensperrung findest du unter www.kartensicherheit.de. Ebenso kannst du dich bei deiner Sparkasse oder Bank direkt melden, den Verlust melden und um eine Sperre bitten.
Bankleitzahl, Kontonummer, Kreditkartennummer bereithalten: Parat haben solltest du den Namen des Geldinstituts und am besten die IBAN bzw. die Kontonummer. Ganz hilfreich dafür ist ein von der Verbraucherzentrale NRW entwickelter Spickzettel, eine Art Notfall-Liste. Nach der telefonischen Sperrung solltest du zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gehen und den Verlust melden (Verlust- oder Diebstahlanzeige). Die Abwicklung bzw. Wiederbeschaffung der Karten und Dokumente ist einfacher, wenn du eine Verlust- oder Diebstahlanzeige vorweisen kannst. Notiere dir den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen der Beamtin oder des Beamten, welche*r die Anzeige aufgenommen hat. Bewahre unbedingt dein Exemplar der Anzeige gut auf.
Wie komme ich an eine neue Bankkarte?
Abbuchungen nach dem Verlust: Gibt es nach dem Kartenverlust nicht autorisierte Zahlungen ohne PIN, kannst du dies nachträglich korrigieren. Wichtig: Je schneller du die Karte sperrst, desto besser. Bis zu diesem Zeitpunkt haftest du in der Regel für unberechtigte Abhebungen und Zahlungen mit bis zu 50 Euro. Auf keinen Fall solltest du die Bankkarte zusammen mit der passenden PIN-Nummer aufbewahren. Rechtlich ist das ein grob fahrlässiges Verhalten. In diesem Fall musst du bei höheren Schäden selbst dafür gerade stehen. Ab der erfolgreichen Sperranzeige haftest du nicht mehr.
In der Regel dauert es circa eine Woche, bis du eine neue Bankkarte erhältst. Separat erhältst du eine neue PIN-Nummer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte nach Sperrung der Originalkarte bei Verlust oder Diebstahl kostenfrei ist (Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14). Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen, die dem widersprechen, hat der BGH für unwirksam erklärt. Der elfte Senat sieht es als gesetzliche Pflicht der Kreditinstitute und als keine Serviceleistung an, nach einer Sperrung die Karte kostenfrei zu ersetzen.
Andere Karten sperren lassen: Befanden sich noch andere Karten wie die Mitgliedskarte im Fitness-Studio, die Gesundheitskarte der Krankenkasse, Karten mit Bezahlfunktion oder deine Fahrkarte im verlorenen Geldbeutel, solltest du diese Karten ebenfalls sperren lassen. Ist der Führerschein verloren, musst du einen neuen bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts beantragen. Ein Ersatzführerschein kostet (ohne Kosten für das Passbild) mit einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust rund 72 Euro.
Bei schwerem Diebstahl zahlt die Hausratversicherung
Entscheidend ist, welche Art von Diebstahl vorliegt. Einfacher Diebstahl ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. Aber was ist einfacher Diebstahl? Gesetzlich ist dies dann der Fall, wenn die Täter*innen fremdes Eigentum entwenden, ohne dafür ein Hindernis überwinden zu müssen. Das ist bei einem Taschendiebstahl oder bei unverschlossenen Räumlichkeiten der Fall. Müssen die Straftätigen hingegen eine Tür oder ein Schloss aufbrechen oder zwingen sie das Opfer unter Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Herausgabe der Wertgegenstände, liegt ein schwerer Diebstahl bzw. Raub vor. Hier zahlt die Hausratversicherung, sofern die stehlende Person in die Wohnräume eingebrochen ist oder die Police eine Außenversicherung umfasst.
Bei einem Einbruchdiebstahl zahlt die Hausratversicherung für das entwendete Bargeld. Üblicherweise gilt dabei eine Erstattungsobergrenze von 1.000 bis 2.000 Euro, ist aber abhängig vom Versicherungsvertrag.
Außerhalb der Wohnung ist das Portemonnaie über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt, wenn die Kriminellen ein Schloss aufbrechen müssen, zum Beispiel beim Auto, bei einer verschlossenen Schreibtischschublade im Büro oder einem verschlossenen Spind in der Schwimmhalle. Wenn die geschädigte Person bei einem Raub mit Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Geldbörse gezwungen wird, zahlt die Hausratversicherung teilweise den entstandenen Schaden.
Personalausweis oder Reisepass verschwunden
Wenn du deinen Personalausweis verloren hast oder er gestohlen ist, solltest du zuerst bei der Polizei eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige aufgeben. Das muss "unverzüglich" (also schnellstmöglich) erfolgen. Danach musst du dich beim Bürgeramt am Wohnort melden. Ist im Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert, solltest du diese bei Verlust oder Diebstahl unverzüglich sperren lassen. Das geht über die gebührenfreie Rufnummer 116 116 oder bei der zuständigen Personalausweisbehörde (in der Regel das Bürgeramt) am Wohnort.
Wer im Ausland den Reisepass verliert, sucht am besten eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat auf. Hier wird ein "Reiseausweis als Pass-Ersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt. Sehr hilfreich ist es, wenn du Fotokopien vom Pass vorlegen kannst.
Ausweis wiedergefunden? Für den Fall, dass du deinen Ausweis wiederfindest und ihn weiter nutzen möchtest, melde das deinem Bürgeramt. Erst wenn du den Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet hast, wird der Verlusteintrag bei der Polizei gelöscht. Danach kannst du einen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wo ist mein Smartphone - die IMEI-Nummer
Geht das Smartphone verloren oder ist es gestohlen, ist der Verlust von Kontaktdaten oder Fotos ärgerlich. Schlimmer: Es können ebenso Kosten entstehen, etwa durch teure Telefonate ins Ausland oder Internetverbindungen. Die kostspielige Überraschung kommt dann mit der nächsten Telefonrechnung. Zudem können Unbekannte über die Mobilfunkrechnung Käufe und Abos bei Drittanbietern abwickeln.
Damit das Smartphone besser geschützt ist, ist es sinnvoll, vorab eine Drittanbieter-Sperreeinzurichten. Jedes Mobiltelefon ist anhand seiner 15-stelligen Seriennummer, der sogenannten IMEI-Nummer, zu identifizieren. Die Abkürzung IMEI steht für International Mobile Station Equipment Identity. Meldest du dein Smartphone als gestohlen bei der Polizei, benötigen die Beamt*innen die IMEI-Nummer.
Um die IMEI-Nummer deines Handys zu erfahren, tippst du den Tastencode *#06# (Stern-Raute-null-sechs-Raute) ins Handy-Display ein. Die IMEI erscheint dann auf dem Bildschirm. Bei einigen Geräten steht die IMEI-Nummer auch auf der Verpackung oder im Mobilfunkvertrag, auf dem Typenschild unter dem Akku, auf der Rückseite oder am SIM-Kartenfach. Wichtig: Wenn du das Smartphone zum Bezahlen nutzt, unbedingt die hinterlegte Bankkarte sperren. Findest du das Smartphone wieder, ist es über seine IMEI-Nummer zu identifizieren.
Die verlorene SIM-Karte
Nicht immer geht das Smartphone komplett verloren, sondern nur die SIM-Karte. Die kannst du sofort über die Rufnummer 116 116 oder beim Anbieter sperren lassen. Einige Anbieter verlangen neben der Mobilfunknummer und persönlichen Daten das Kundenkennwort, das zum Beispiel im Vertrag steht oder in einer App hinterlegt ist.
Lässt du die SIM-Karte deines Mobiltelefons über die 116116 sperren, wirst du üblicherweise an den Anbieter weitergeleitet. Die direkten Telefonnummern einiger großer Anbieter lauten:
- Telekom: 0049 / 800 3302202
- Vodafone: 0049 / 172 1212
- E-Plus: 0049 / 177 1771000
- Base: 0049 / 89 96160231
- O2: 0049 / 179 55222
- Congstar: 0049 / 30 40504050
Viele Anbieter berechnen fürs Sperren/Zuschicken einer neuen SIM-Karte Gebühren. Die sind je nach Anbieter unterschiedlich. Bei der Telekom beispielsweise ist die Ersatzkarte kostenlos, wenn deine Karte defekt ist oder wenn du einen anderen Kartentyp benötigst. Brauchst du aus einem anderen Grund eine neue Karte, kann ein einmaliger Preis von 29,95 € entstehen.
Fazit
Wird die Bankkarte, der Personalausweis oder dein Smartphone gestohlen oder gehen die Sachen verloren, ist das mehr als ärgerlich. Aber du kannst dich vor noch größerem Schaden bewahren, beachtest du die Vorschläge des Ratgebers.