Garage als Lagerraum: Das ist erlaubt und so machst du dich strafbar
Autor: Io Görz
Deutschland, Donnerstag, 16. Februar 2023
Viele nutzen die Garage sozusagen als weiteren Raum im Haus. Doch Vorsicht: Es gibt Vorschriften, die man beachten sollte, will man keine Strafe zahlen.
Eine Garage ist dafür da, um ein Auto dauerhaft zu parken. So weit die Theorie. In der Praxis ähneln manche Garagen aber eher Werkstätten, Partyräumen oder Lagerräumen.
Was ist aber eigentlich erlaubt und welche Vorschriften gibt es? Ein kurzer Überblick.
Wofür ist eine Garage da? Das sagen die Vorschriften
Eine Garage ist für die Unterbringung von einem oder mehreren Fahrzeugen gedacht. Das ist tatsächlich in Deutschland in entsprechenden Garagenverordnungen geregelt, zum Beispiel in der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Hier ist der Zweck eindeutig geregelt und bezieht sich auf das dauerhafte Parken von Fahrzeugen.
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In den Garagenverordnungen der Länder sind weitere Punkte geregelt: Etwa, wie viele Fahrzeuge pro Garage geparkt werden dürfen, ab welcher Größe eine Garage Frauenparkplätze u.ä. aufweisen muss und so weiter.
Zur Nutzung einer Garage für andere Zwecke findet sich relativ wenig in den Verordnungen, da sie sich auf die Ausformulierung der eigentlichen Zweckbestimmung, dem Abstellen von Kraftfahrzeugen, konzentrieren.
Was darf ich in meiner Garage lagern?
Da Garagen auch nicht im Fokus der Überwachung durch Behörden stehen, gibt es laut ADAC auch recht wenige Gerichtsentscheidungen dazu. Wenn es zum Prozess kommt, dann liegt dies meist an Klagen von Nachbarn oder Vermieter*innen. Laut einem Urteil eines Darmstädter Gerichts gilt aber: Garagen dienen vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen und - das ist der interessantere Punkt - Garagen müssen "so frei von Gegenständen, die nicht unmittelbar dem Fahrzeug dienen, sein, dass ein ungehindertes Einfahren mit einem Kraftfahrzeug möglich ist", so das Urteil.
Gegenstände, die "unmittelbar dem Fahrzeug dienen", sind etwa Reifen oder Dachgepäckträger. Auch Motoröl und ähnliche Betriebsmittel dürfen in der Garage gelagert werden, wenn sie den Platz nicht völlig verstellen. Wer also die Garage so vollpackt und sei es auch mit autobezogenen Gegenständen, verstößt in der Sicht bestehender Rechtssprechung gegen geltende Verordnungen.