Das EU-Parlament hat kürzlich dafür gestimmt, dass Fleischersatzprodukte nicht mehr "Schnitzel", "Wurst" oder "Burger" heißen dürfen. Laut einem Gutachten steht der Vorstoß aber auf tönernen Füßen.
Das vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Verbot, pflanzliche Produkte mit Begriffen wie "Wurst", "Schnitzel" oder "Burger" zu bezeichnen, steht nicht im Einklang mit dem EU-Lebensmittelrecht. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das im Auftrag von Foodwatch erstellt und am Montag (8. Dezember 2025) vorgestellt wurde.
Die Verbraucherorganisation appellierte an Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU), sich klar gegen diese Pläne auszusprechen. In Brüssel gehen die sogenannten "Trilog"-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten am Mittwoch weiter, nachdem das Europaparlament Anfang Oktober für das Verbot gestimmt hatte. Übrigens muss nun auch ein bestimmtes Getränk seinen Namen ändern.
Verbot von "Veggie"-Schnitzel rechtswidrig? Foodwatch präsentiert Gutachten
"Ein EU-Verbot von 'Tofuwürstchen' oder 'Seitanschnitzel' ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig. Minister Rainer muss diesen Unsinn in Brüssel stoppen", so Foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann. Er betonte weiter, dass sich die Politiker in Brüssel und Berlin für eine verständliche und ehrliche Lebensmittelkennzeichnung einsetzen sollten und nicht etwa für Sprachverbote, die nur der Fleischindustrie nützten. "Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker", so Methmann.
Dem Gutachten zufolge stützt sich die rechtliche Bewertung auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024. Der EuGH stellte darin klar, dass die Mitgliedsstaaten zwar Bezeichnungen für bestimmte Produkte festlegen dürfen, sie aber nicht einfach deren Namen verbieten können, ohne zuvor festzulegen, welche Begriffe stattdessen verwendet werden sollen.
Das Fazit des Foodwatch-Gutachtens lautet: "Solange es keine klar definierten (rechtlich vorgeschriebenen) Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt - bzw. keine ausschließende Definition, die besagt, dass nur Fleisch als Steak, Wurst, Schnitzel bezeichnet werden darf, widersprechen Verbote, die sich auf die Nutzung einzelner Begriffe wie Steak oder Wurst für vegane oder vegetarische Fleischersatzprodukte beziehen, der Rechtsprechung des EuGH."
Werden Verbraucher durch Veggie-Produkte verwirrt? Foodwatch kontert
Die Initiative zu dem Verbot wurde von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament eingebracht. Sie begründet dies damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch Begriffe wie "Würstchen", "Schnitzel" oder "Burger" angeblich verwirrt werden könnten und fordert, diese nur noch für Fleischprodukte zuzulassen.
Foodwatch hält diese Begründung für vorgeschoben, denn Umfragen zeigen, dass sich die allermeisten Verbraucher:innen nicht getäuscht fühlen und eine deutliche Mehrheit ein solches Verbot ablehnt. Dies bestätigt auch eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von Foodwatch.