Weihnachtsbaum schlagen erlaubt? Wann du eine Tanne aus dem Wald holen darfst
Autor: Michi Standl
Deutschland, Montag, 18. Dezember 2023
Ein Christbaum kann teuer werden. Viele sehen es als günstigere Option, ihren Baum selbst zu schlagen. Doch darf man einfach eine Tanne aus dem Wald holen?
- Woher die Tradition des Weihnachtsbaumes kommt
- Deinen Christbaum darfst du nicht einfach ohne Erlaubnis aus dem Wald holen
- Langjährige Haftstrafen oder hohe Geldstrafen
Wenn in Deutschlands Familien die Vorfreude auf Weihnachten steigt, das Haus mit Plätzchenduft durchzogen ist und Ruhe einkehrt, stellt sich jährlich die Frage nach dem schönsten Weihnachtsbaum, den man finden kann. Rund 30 Millionen Nadelbäume landen jährlich in deutschen Wohnzimmern. Bezugsquellen gibt es viele: Baumarkt, Supermarkt oder direkt vom Forstbetrieb. Aber die Wälder sind doch voll von Tannenbäumen – warum nicht mit der Axt ab ins Dickicht und kräftig sparen? Ob es aber erlaubt ist, einfach aus dem Wald einen Baum zu holen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Halm auf der Internetseite des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Wo stand der erste Weihnachtsbaum?
Die Geschichte des Weihnachtsbaumes geht schon hunderte Jahre zurück. Zur Entstehung der Tradition gibt es unterschiedliche Überlieferungen. Bereits 1419 soll in Freiburg im Breisgau ein geschmückter Baum gestanden haben. Das geht zumindest auf Unterlagen der dortigen Bäckerzunft hervor.
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In anderen Geschichten werden die ersten Weihnachtsbäume dem Baltikum zugeschrieben. Ursprünglicher Schmuck waren Äpfel, Nüsse und bunte Bänder. Heute reichen die Anhänger von Kitsch bis zu traditionellem, vor allem in Oberbayern beliebtem Holzschmuck.
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Christbaum: Du darfst nicht einfach einen Baum aus dem Wald mitnehmen
Grundsätzlich darf jeder einen Wald betreten, wenn er nicht gerade gesperrt ist, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen wegen Holzarbeiten. Begründet ist das mit Recht auf Erholung. In Bayern ist das sogar in der Verfassung verankert.
Das heißt aber nicht, dass du auch etwas mitnehmen darfst, schon gar keinen Baum. Denn der Wald gehört jemandem, entweder dem Staat oder einem privaten Waldbesitzer. Rechtsanwalt Halm rät, den Besitzer vorher um Erlaubnis zu fragen – entweder das Forstamt oder den privaten Forstbetrieb. Gegen eine geringe Gebühr wirst du dann den Baum schlagen dürfen. Manche Erzeuger bieten sogar gezielt "Weihnachtsbäume zum Selbstschlagen" an.