Da auch auf Weihnachtsbäumen Schädlinge sitzen können, werden diese häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Doch kann das zu gesundheitlichen Schäden führen? Das Bundesamt für Risikobewertung klärt auf.
"O Tannenbaum, o Tannenbaum! Du kannst mir sehr gefallen!" heißt es in einem bekannten Weihnachtslied. Gefallen findet der immergrüne Baum aber leider auch bei Schädlingen wie Läusen, Milben und Pilzen. Gegen sie sind seine Nadeln machtlos, trotz der in diesen als Fraßschutz enthaltenen Terpene und Pinene. Unterstützend werden daher mitunter bei der Zucht von Weihnachtsbäumen auch Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Alle Jahre wieder kommt in diesem Kontext folglich die Frage auf: Spendet das "Kleid" unseres immergrünen weihnachtlichen Begleiters nicht nur "Trost und Kraft", sondern ist es womöglich eine Gefahr für unser Wohlergehen? Geht von möglichen Rückständen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf Weihnachtsbäumen ein gesundheitliches Risiko für den Menschen aus?
Pflanzenschutzmittel auf Weihnachtsbäumen: Wie gefährlich sind sie?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist dem Thema "Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei Zierpflanzen", zu denen auch Weihnachtsbäume zählen, mehrfach nachgegangen, zuletzt am Beispiel von Schnittblumen. Wenngleich nicht unbedingt offensichtlich, so ist das Vorgehen bei der Risikobewertung hier durchaus vergleichbar, erklärt das Institut.
Analog zu den Schnittblumen ist auch bei Weihnachtsbäumen unter der Annahme einer sachgerechten Verwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel nach dem derzeitigen Stand des Wissens ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher unwahrscheinlich. Dies begründet sich zum einen durch die strengen Zulassungsverfahren, bei denen das Vorkommen geringfügiger Mengen an Rückständen bereits mitbewertet wird.
Zum anderen erklärt sich die Unwahrscheinlichkeit durch die meist als geringfügig anzunehmende Exposition, da Zierpflanzen in der Regel weder als Ganzes noch in Teilen verzehrt werden. In diesem Sinne darf der Weihnachtsbaum aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auch weiter "sehr gefallen"! In der Europäischen Union gibt es beim "Inverkehrbringen von Zierpflanzen" keine rechtlichen Regelungen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln. Rückstandshöchstgehalte sind also nicht gesetzlich festgelegt.
Gesundheitsschäden durch Weihnachtsbäume – wann es gefährlich werden könnte
Aus wissenschaftlicher Sicht besteht in Bezug auf Pflanzenschutzmittelrückstände auf Weihnachtsbäumen sowohl bei der aktuellen Untersuchung als auch allgemein (bei vorschriftsmäßigem Gebrauch) aufgrund der geringen Konzentrationen nach aktuellem Kenntnisstand kein Grund zur gesundheitlichen Besorgnis.
Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Weihnachtsbäume bei vorhergesehenem Gebrauch in der Regel nicht verzehrt werden.Ein Verzehr größerer Mengen Nadelgehölze wäre im Übrigen toxikologisch gesehen voraussichtlich schon unter dem Aspekt der dort üblicherweise natürlich enthaltenen Terpen- und Pinengemische fragwürdig.
Diese Substanzen werden von den Bäumen unter anderem als Fraßschutz gebildet und sind daher per biologischer Funktion gesundheitlich eher abkömmlich. Wie für die meisten Pflanzen gilt damit auch für den Weihnachtsbaum: "Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei", auch ganz ohne Rückstände.