Schreckschusswaffe an Silvester abfeuern: Erlaubt oder nicht? - Diese Strafen drohen
Autor: Rupert Mattgey
, Freitag, 29. Dezember 2023
Sind Schreckschusswaffen an Silvester für jedermann erlaubt? Das Abfeuern von Schreckschusspistolen an Silvester liegt seit einigen Jahren im Trend. Aber darf man das eigentlich? Wir sagen dir, worauf du achten musst - und in welchem Fall sogar Strafen drohen.
Darf man an Silvester mit einer Schreckschusswaffe schießen? Ist das erlaubt oder verboten? Und welche Strafen drohen? Grundsätzliche Voraussetzung für das Führen einer Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum ist der sogenannte "Kleine Waffenschein". Aber es gibt Ausnahmen, beispielsweise auf dem eigenen "befriedeten Grundstück".
Wer Kartuschenmunition abfeuert oder pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht einen Verstoß nach dem Waffengesetz. Das Führen einer solchen Waffe ohne kleinen Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe. Wir sagen dir im Folgenden, was du unbedingt beachten musst, wenn du an Silvester mit einer Schreckschusswaffe schießen willst.
Schreckschusswaffe: Es drohen Geldbuße oder Freiheitsstrafe
Für die Nutzung von Signalwaffen und Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen vier Wände braucht es einen kleinen Waffenschein - auch an Silvester.
Zwar dürfen Volljährige in Deutschland Schreckschuss- und Signalwaffen (SRS-Waffen) erwerben, doch das Führen einer solchen Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks ohne den kleinen Waffenschein stellt eine Straftat dar. Die Konsequenz: eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Also Vorsicht an Silvester: Wer keinen kleinen Waffenschein besitzt, darf seine Waffe im öffentlichen Raum nicht "führen", sondern lediglich transportieren - und zwar ungeladen in einem verschlossenen Behältnis. Das Tragen auf dem "eigenen befriedeten Besitztum" oder mit Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts, ist kein "Führen". Dieser Begriff ist auf den öffentlichen Raum beschränkt.
Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen
Das Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer genehmigten Schießstätte oder des eigenen Grundstücks ist grundsätzlich verboten. Wichtig: Auch wer einen kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe besitzt, ist außerhalb seines eigenen Grundstücks nur zum Führen seiner Waffe berechtigt - aber nicht zum Schießen.
Das Schießen mit Kartuschenmunition (die kein Geschoss enthält, wie Gas- oder Platzpatronen) und pyrotechnischer Munition ist im "eigenen befriedeten Besitztum" zulässig oder wenn der Inhaber des Hausrechts zugestimmt hat (also beispielsweise der Freund, bei dem man Silvester feiert).