In Coburg darf auch in diesem Jahr geböllert werden. Die Stadt Coburg informiert über die Regeln und Schutzbereiche beim diesjährigen Feuerwerk.
In Coburg gibt es in der Silvesternacht 23/24 keine angeordneten Feuerwerk-Verbotszonen, informiert die Stadt in einer Pressemitteilung. In der Nacht gelten die allgemeinen Vorgaben. "Das heißt konkret, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten", lautet der Hinweis. Eine andere oberfränkische Stadt hat indes ein knallhartes Böllerverbot zu Silvester erlassen.
Um die Brandgefahr für die vielen historischen Gebäude in der Coburger Innenstadt, wie Schloss Ehrenburg, Landestheater, Naturkundemuseum, Stadt-, Rat- und Zeughaus, zu reduzieren, bittet der Leiter des Ordnungsamtes Kai Holland: "In deren Umkreis soll grundsätzlich jedes Feuerwerk unterbleiben."
Stadt Coburg weist auf gefährdete Orte zu Silvester hin - das gilt es beim Feuerwerk zu beachten
Zudem sollte der Abstand zu Tierhaltungen, wie Weiden und Ställen, Scheunen, Tankstellen und leicht entzündlichen Stoffen, wie zum Beispiel trockenem Weihnachtsschmuck, möglichst groß sein. Die Veste Coburg werde am 31. Dezember ab 22 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Brandgefahr für die Festungsanlage zu minimieren.
Grundsätzlich rät das Ordnungsamt zudem nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die eine Zulassung in Deutschland haben. "Diese sind am CE-Zeichen zu erkennen. Ungeprüfte Produkte bergen ein unkalkulierbares Verletzungsrisiko. Die gesundheitlichen Risiken dürfen nicht unterschätzt werden, auch bei zugelassenem Feuerwerk", heißt es. Vor allem unter Alkoholeinfluss steige die Unfallgefahr nochmals an. Die Palette möglicher Verletzungen reiche von Gehörschäden über verbrannte oder abgerissene Finger bis hin zu schwersten Augenverletzungen, zählt die Stadt auf.
An Silvester und Neujahr gilt auch wieder ein generelles Verbot für "Himmelslaternen, die ihr Brandrisiko unkontrolliert in die Ferne tragen". Nur erwachsene Personen dürften handelsübliche "Silvesterraketen", "Kracher" und "Böller" (Kategorie 2 - früher Feuerwerksklasse II) und auch nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. "Wer gegen ein Abbrennverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld nach dem Sprengstoffgesetz, das im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen kann", mahnt die Stadt. Weitere Nachrichten aus Coburg und Umgebung findest du in unserem Lokalressort.