Trotzdem vertreten die meisten Fundstellen die Ansicht, dass dir auch beim Tod von Geschwistern 2–3 Tage Sonderurlaub zustehen.
Wo findest du die entsprechenden Regelungen?
Dein Anspruch auf Sonderurlaub kann sich
oder aus
ergeben.
Als Auffangtatbestand kommt der schon oben erwähnte § 616 BGB in Betracht, der jedoch arbeitsvertraglich wirksam ausgeschlossen sein kann.
Für Beamt*innen existieren andere Rechtsvorschriften:
- Für Bundesbeamte gilt die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Hier ist keine Regelungen für den Tod eines Geschwisterteils enthalten. Deshalb müssen sie nach § 22 SUrlV vorgehen und Sonderurlaub in einem anderen Fall wegen eines wichtigen Grundes beantragen.
- Landesbeamte haben in den beamtenrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Dienstherrn eigene Regelungen, die nicht inhaltsgleich sein müssen.
- Für Bayern gilt die Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV). In der UrlMV ist der Todesfall eines Geschwisters nicht genannt. Hier kann der Sonderurlaub gewährt werden (§13 UrlMV).
Wie gehst du vor? Was tun, wenn der Betrieb nicht mitspielt?
Trotz Trauerfall besteht deine Verpflichtung zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung prinzipiell fort. Die Arbeit ist dir jedoch nicht zumutbar. Willst du Sonderurlaub am Todestag deines Bruders oder deiner Schwester, musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, was passiert ist und dass du der Arbeit heute fernbleiben willst. Gleiches gilt für die Beerdigung. Eventuell brauchst du eine Bestätigung für Todesfall und Beerdigung.
Wenn der Betrieb keinen Sonderurlaub gewähren will, müsstest du entweder
- das zuständige Arbeitsgericht anrufen und per einstweiliger Verfügung durchsetzen, dass du der Arbeit fernbleiben darfst – am Todestag wenig wahrscheinlich. Ist bis zur Beerdigung genügend Zeit, kann dies jedoch ein Weg sein, auch wenn er dir unter den gegebenen Umständen furchtbar schwerfällt. Die Folge kann ein Arbeitsgerichtsprozess sein, indem die Frage deines Anspruchs auf Sonderurlaub und der Entgeltfortzahlung nachträglich geklärt wird.
oder
- du gehst das Risiko ein, nach Mitteilung des Sonderurlaubsgrundes gegen den Willen des Betriebs der Arbeit fernzubleiben. Vielleicht reagiert dein*e Arbeitgeber*in mit Lohnkürzung oder Sanktionen wie Abmahnung, Kündigung etc. Dann müsstest du den Weg vors Arbeitsgericht beschreiten.
Alternativ kannst du der Arbeit fernbleiben, wenn ärztlich bestätigt wird, dass du von dem Tod deines Geschwisters so betroffen bist, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das ist dann aber kein Fall von Sonderurlaub, sondern eine ganz normale krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Es gibt keine Auswirkungen auf deinen Urlaubsanspruch. Dein Lohn wird fortgezahlt.
Fazit
Dein Anspruch beim Tod eines Geschwisters ist nicht immer eindeutig geregelt. Tendenziell kannst du als Arbeitnehmer*in aber in den meisten Fällen mit 2–3 Tagen Sonderurlaub rechnen. Gibt es keine expliziten Regelungen, können letztendlich nur Arbeitsgerichte die Unklarheit per Urteil beseitigen. Wird dir Arbeitsunfähigkeit bestätigt, umgehst du diese Klippe elegant. In der Praxis dürften sich die meisten Arbeitgeber*innen kulant zeigen. Doch Kulanz ist eine freiwillige Leistung, auf die eben kein Anspruch besteht.
Es wäre wirklich furchtbar, im Trauerfall auch noch Stress mit dem Betrieb oder Dienstherrn zu bekommen. Doch vielleicht lässt es sich nicht vermeiden. Am besten rufst du einen Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht an und verabredest zeitnah einen Termin.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein: