Mit dem Auto halten an der Grünen Ampel? Klar, es gibt Gründe dafür

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Auch wer eine grüne Ampel überfährt, kann unter Umständen ein Bußgeld bekommen.
Wer die geltenden Regelungen für das Überfahren einer grünen Ampel nicht kennt, der muss unter bestimmten Bedingungen mit einer Strafe rechnen. (Symbolbild)
Auch wer eine grüne Ampel überfährt, kann unter Umständen ein Bußgeld bekommen.
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Nicht immer ist an der Grünen Ampel automatisch die Freie Fahrt gegeben. Autofahrer sollten zudem bei einer bestimmten Haltelinie sehr achtsam sein.

Für Autofahrer gibt es zahlreiche Regeln zu beachten. Und es kommen auch im Jahr 2023 immer neue Änderungen dazu. Viele der Vorschriften sind den meisten unbekannt. Was jeder weiß, über eine rote Ampel darf man nicht fahren. Laut Bußgeldkatalog muss dann mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro gerechnet werden. Im Extremfall droht sogar eine Freiheitsstrafe

Aber auch bei einer grünen Ampel gilt nicht immer freie Fahrt. In der Straßenverkehrsordnung gibt es dazu eine Regelung, die allerdings wohl den meisten Autofahrern in dieser Form eher nicht bewusst ist. 

Die Kreuzung blockieren trotz grüner Ampel kann teuer werden

Ein Bild, das vor allem im städtischen Feierabendverkehr oft zu sehen ist: Sobald die Ampel grünes Licht zeigt, drängen Autofahrer auf die bereits überfüllte Kreuzung und kommen hinter anderen Autos mitten auf der Kreuzung zum Stehen, obwohl das eigentlich verboten ist. Doch offiziell gilt: Eine Kreuzung darf nur befahren werden, wenn sie frei ist - selbst wenn die Ampel "Grün" leuchtet.

Eine grüne Ampel bedeutet also nicht immer bedingungslos freie Fahrt. Wenn es absehbar ist, dass Sie bei stockendem Verkehr die Kreuzung oder Einmündung blockieren würden, müssen Sie an der Haltelinie warten. Andernfalls würden Sie das Vorankommen auf anderen Spuren behindern, sobald dort die Ampel auf Grün springt. Missachten Verkehrsteilnehmer diese Regel, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 20 Euro geahndet werden. Kommt hinzu, dass das im Stau feststeckende Auto Einsatzkräfte blockiert oder es zu einem Unfall kommt, fallen die Strafen höher aus.

Wenn es an einer größeren Kreuzung aber nicht absehbar ist, dass der Verkehr plötzlich ins Stocken kommt, haben Sie keine Strafe zu befürchten.

Ampel springt auf Rot  was tun?

Auch diese Situation kennen Sie mit Sicherheit: Sie wollen links abbiegen und fahren bei grüner Ampel über die Haltelinie. Während die vorausfahrenden Autos abbiegen, wird die Ampel allerdings rot. Was nun? Zuerst sollten Sie auf jeden Fall Ruhe bewahren und stehen bleiben. Fährt man in dieser Situation hastig und unaufmerksam zurück, können schnell Fußgänger und Radfahrer übersehen und so gefährdet werden. Stehen Sie zu weit vorne, sollten Sie versuchen trotzdem noch vorsichtig abzubiegen, um den Querverkehr nicht zu behindern. In diesem Fall müssen Sie kein Bußgeld befürchten.

An einigen Kreuzungen gibt es neben der Ampel außerdem ein Schild "Bei Rot hier halten" und eine vorgezogene Haltelinie. Hier sollten Sie nicht direkt an der Ampel stoppen, sondern einige Meter davor. Nach Informationen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) ist dieses Schild ein Richtzeichen. Es gilt als Empfehlung und somit stellt das Überfahren der markierten Haltelinie hier keine Ordnungswidrigkeit dar und hat auch nichts mit einem Rotlichtverstoß zu tun.

Es ist dennoch ratsam, den Hinweis zu beachten. Denn häufig sieht man dieses Schild in engen Straßen, in die zum Beispiel Busse einbiegen müssen und hierfür dementsprechend Platz benötigen. Wenn durch Missachtung der markierten Haltelinie so zum Beispiel ein Bus behindert wird, verletzen Sie unter Umständen Ihre Sorgfaltspflicht. Hier kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro anfallen. Wenn es dann auch noch zu einem Unfall kommt, könnte man Ihnen eine Teilschuld zusprechen.

Unbekanntes Verkehrsschild und neue Kennzeichen

Neben der Regelung mit der Grünen Ampel, gibt es auch Verkehrsschilder, die vielen Autofahrern meist unbekannt sind. So gibt es das runde Verkehrszeichen mit rotem Rand, einem Auto, einem Fahrrad und einem Moped, dass durchaus für Verwirrung sorgen kann. 

Eine Erleichterung gibt es dagegen ab September 2023. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine neue Regel für Kennzeichen eingeführt und damit eine lästige Vorschrift gestrichen