Steht die Ampel mehr als eine Sekunde auf rot, handelt es sich um einen "Qualifizierten Rotlichtverstoß". Damit erhöhen sich die jeweiligen Bußgelder - auf bis zu 360 Euro, wenn dabei ein Sachschaden entsteht. Zudem droht neben zwei Punkten in Flensburg ein einmonatiges Fahrverbot. Je nach Tatbestand ist zudem ein Führerscheinentzug, sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Grundlage dafür bildet der Paragraf § 315 des Strafgesetzbuchs (StGB). Darin heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet [...] und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
"Rotlichtverstoß" bei Fahranfängern: Bußgeld und Aufbauseminar
Gerade Fahranfänger sollen sich im Straßenverkehr möglichst genau an die Verkehrsregeln halten. Vielen jungen Fahrern mangelt es noch an Erfahrung im Straßenverkehr, oft werden die eigenen Fähigkeiten überschätzt. Ein Vergleich unter allen Unfallbeteiligten zeigt, dass 18- bis 24-jährige Fahrer häufiger an Alleinunfällen beteiligt sind, als ältere Fahrer. Das zeigt eine Statistik des ADAC.
Um dem vorzubeugen und Fahranfänger zum sicheren Fahren zu animieren, fallen auch die Strafen beim Fahren über eine rote Ampel entsprechend hoch aus: Ein Bußgeld von mindestens 90 Euro, ein oder zwei Punkte in Flensburg und - im schlechtesten Fall - ein einmonatiges Fahrverbot.
Das Überfahren einer roten Ampel wird als "schwerwiegender A-Verstoß" eingeordnet. Sollte es sich hier um den ersten Verstoß dieser Art während der Probezeit handeln, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger fällig. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Bußgeld auch für Fahrradfahrer - wenn sie erwischt werden
Doch nicht nur für Autofahrer gibt es einen Rotlichtverstoß - auch Fahrradfahrer müssen bei einem Vergehen mit Bußgeld rechnen. Ein "einfacher Rotlichtverstoß" (Ampel war noch nicht länger als eine Sekunde auf "rot") zieht 60 Euro und einen Punkt in Flensburg mit sich. Kommt es außerdem zu einer Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung auf 120 Euro.
Ein "qualifizierter Rotlichtverstoß" (Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde auf rot) wird mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Inklusive einer Gefährdung sind 160 Euro fällig, bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung 180 Euro. Es gibt jeweils einen Punkt Flensburg.
Allerdings gestaltet sich die Nachverfolgung bei Radfahrern schwieriger. Zwar können sie von den Ampelblitzern fotografiert werden, da Fahrräder jedoch keine Kennzeichen tragen, ist die Identifizierung des Fahrers kaum möglich. Wenn Radfahrer über eine rote Ampel fahren, erhalten sie also meist nur dann einen Bußgeldbescheid, wenn sie dabei von einem Polizeibeamten beobachtet wurden. Die Polizei ermittelt dann in einer Verkehrskontrolle die Personalien, sodass der Bußgeldbescheid später per Post verschickt werden kann.
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