6. Über den Gehweg oder die Fußgängerzone abkürzen
Gehwege und Fußgängerzonen sind für Fahrradfahrer grundsätzlich tabu, denn dort gilt Schrittgeschwindigkeit. Fährst du hier trotzdem, erwarten dich laut chip Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. Manche Gehwege oder Fußgängerzonen sind aber durch Schilder für Fahrräder freigegeben, dort ist das Radfahren dann doch erlaubt.
7. Rechts an Autos vorbeifahren
Autos mal eben rechts zu überholen, ist grundsätzlich erlaubt - zumindest wenn du langsam und zwischen Fahrzeug und Bordstein fährst. Dabei musst du als Radfahrer aber darauf achten, dass ausreichend Abstand zur Verfügung steht. Ungefähr einen Meter solltest du Platz haben, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club. Zwischen zwei Autoschlangen fahren, ist allerdings nicht erlaubt.
8. Freihändig fahren
Mindestens eine Hand muss immer am Lenker bleiben. Wer trotzdem freihändig fährt, riskiert ein Bußgeld von 5 Euro. Übrigens: Was man mit der einen Hand tut, die nicht am Lenker ist, ist egal, erklärt FahrradXXL Blog. Mit dieser darf man sowohl Gegenstände transportieren als auch die Leine vom Hund halten, ohne ein Bußgeld zu riskieren, ganz egal wie spektakulär das aussieht. Allerdings sollte man auch dabei bedenken, dass die Sicherheit immer Vorrang hat.
9. Entgegen der Einbahnstraße radeln
Genauso wie mit jedem anderen Fahrzeug auch, darfst du auch mit dem Fahrrad nicht einfach Einbahnstraßen in der Gegenrichtung befahren, erläutert chip. Bei manchen Einbahnstraßen hängt aber ein Schild, dass die Fahrt von Radfahrern gegen die Fahrtrichtung grundsätzlich erlaubt. Auf diesem Schild ist ein Fahrrad mit zwei entgegengesetzten Pfeilen abgebildet.
10. Tempolimits für Radler
Auch für Fahrradfahrer gelten die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei sogenannten Radfahrerüberfahrten, also Radwegen, die den restlichen Verkehr kreuzen, darfst du sogar nur 10 km/h fahren.
11. Radfahren unter Alkoholeinfluss
Der Grenzwert liegt beim Fahrradfahren bei 0,3 Promille. Wer bei einem Wert darüber auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Solange du im Straßenverkehr aber auch dann ordentlich fährst, brauchst du keine Angst vor einer Strafe zu haben. Die absolute Fahruntauglichkeit setzt mit einem Promillewert von 1,6 ein, erklärt FahrradXXL Blog. Ab dann ist das Fahren mit dem Rad strafbar. Dann kann laut dem Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) die Fahreignung überprüft, der Führerschein entzogen oder sogar ein Radfahrverbot ausgesprochen werden.
12. Auf dem Radweg in die entgegengesetzte Richtung fahren
Wenn es nur einen Radweg neben der Straße gibt und dieser nicht für beide Richtung mit Pfeilen freigegeben ist, darf man den Radweg auch nur in diese Fahrtrichtung befahren - und nicht zum "Geisterradler" werden. Ist der Radweg nicht auf deiner Seite der Straße, musst du auf der Straße fahren. Wenn es für jede Straßenseite einen Radweg gibt, bist du verpflichtet, den Radweg auf deiner Seite zu benutzen. Grundsätzlich gilt, wenn der Weg als Radweg mit einem blauen Schild mit weißem Rad ausgewiesen ist, musst du ihn auch benutzen.
13. Über den Zebrastreifen radeln
Grundsätzlich verbietet dir niemand, mit deinem Rad über den Zebrastreifen zu fahren. Aber wundere dich nicht, wenn Autofahrer nicht für dich anhalten. Denn Vorrang am Zebrastreifen haben ausschließlich Fußgänger, erläutert der ADFC. Sicherer wäre es also, wenn du absteigst und über den Zebrastreifen schiebst, denn dann giltst auch du als Fußgänger und genießt Vorrang.
Vorschaubild: © Arne Dedert (dpa)