- Ab Januar 2022 erste größere Umstellung bei Führerscheinen
- Wer dann den Führerschein noch nicht in Check-Karten-Form besitzt, zahlt Strafe
- Darum lohnt es sich, jetzt schon einen Antrag zu stellen
Die guten alten Papier-Führerscheine ab 2022 nicht mehr gültig: Wer zwischen 1. Januar 1953 und 31.12.1958 geboren wurde und gleichzeitig einen grauen und rosafarbenen Führerschein besitzt, muss bis 19. Januar 2022 seinen alten Führerschein durch die Check-Karte ersetzen.
Alte Führerscheine umtauschen ist verpflichtend
Betroffene sind verpflichtet, ihre Führerscheine bis nächstes Jahr umzutauschen.
Sind Autofahrer ab diesem Stichtag weiterhin mit dem alten Führerschein unterwegs und werden dabei erwischt, bekommen sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Lkw- und Bus-Fahrer mit nicht mehr gültigen Alt-Führerscheinen begehen eine Straftat.
Wo kann ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Für den Umtausch sind die Führerscheinstellen zuständig: also das Rathaus, das Landratsamt oder das Kreisverwaltungsreferat.
Betroffene sollten den Antrag sobald wie möglich stellen. Denn: Kurz vor Fristende könnte es bei den Behörden zu einem Ansturm kommen, was die Bearbeitungsdauer verlängern könnte.
Der Austausch erfolgt ohne Gesundheitsuntersuchung und kostet circa 25,30 Euro, wie unter anderem das Landratsamt Nürnberger Land mitteilt.
Dem Antrag muss Folgendes beiliegen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild.
Wann muss ich meinen Alt-Führerschein umtauschen?
Wer vor dem 1. Januar 1953 und nach dem 1. Januar 1959 geboren wurde, sollte folgende Fristen beachten:
Ihr Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor dem 1.1.1953 | 19.01.2033 |
1.1.1953 bis 31.12.1958 | 19.01.2022 |
1.1.1959 bis 31.12.1964 | 19.01.2023 |
1.1.1965 bis 31.12.1970 | 19.01.2024 |
1.1.1971 oder später | 19.01.2025 |
Wer nach 1981 geboren wurde, hat in der Regel seinen Führerschein im Jahr 1999 bekommen. Hier gilt dann nicht das Geburtsdatum, sondern das Datum der Führerschein-Ausstellung.
Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt folgende Frist.
Ausstellungszeitraum | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1.1.1999 bis 31.12.2001 | 19.1.2026 |
1.1.2002 bis 31.12.2004 | 19.1.2027 |
1.1.2005 bis 31.12.2007 | 19.1.2028 |
1.1. bis 31.12.2008 | 19.1.2029 |
1.1. bis 31.12.2009 | 19.1.2030 |
1.1. bis 31.12.2010 | 19.1.2031 |
1.1. bis 31.12.2011 | 19.1.2032 |
1.1.2012 bis 18.1.2013 | 19.1.2033 |
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