Fahrrad geklaut? 12 Tipps für die wichtigsten Schritte nach einem Fahrraddiebstahl

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Was ist zu tun, wenn dein Fahrrad gestohlen wurde?
Illustration Fahrraddiebstahl
Friso Gentsch (dpa)

Fahrräder sind bei Dieben sehr beliebt. Was kannst du nach einem Fahrradklau tun? Wir nennen zwölf Punkte, die den Dieben das Leben schwerer machen.

Das Fahrrad ist gestohlen: Das passierte 2022 nach Angaben der Versicherungswirtschaft 140.000 Mal. Manche Räder fallen Gelegenheitsdieben in die Hände und tauchen relativ schnell wieder in der Umgebung auf. Es gibt aber auch professionelle Banden, die systematisch Fahrräder klauen und diese dann ins Ausland bringen. Viele wissen nicht, was sie nach dem Fahrraddiebstahl tun sollen. Tipps gibt es von den Versicherungen (wie z. B. der Allianz), der Polizei, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oder dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Wir haben die zwölf wichtigsten Ratschläge für dich zusammengestellt.

Diebstahl bei der Polizei melden

Ratschlag Nr. 1: Ist dein Fahrrad gestohlen, solltest du den Diebstahl als Erstes bei der Polizei (geht auch per Telefon) melden. Denn es gilt: Nur wenn du eine Anzeige erstattet hast, wird deine Versicherung zahlen. Folgende Informationen braucht die Polizei von dir: Eigentumsnachweis (am besten der Kaufbeleg oder Rechnung), Rahmennummer (nicht mit der Produktionsnummer oder Seriennummer verwechseln), Codierung (falls vorhanden), Rahmengröße und Hersteller/Modell, Farbe und weitere besondere Merkmale. Fotos vom Rad sind eine gute Idee.

Ratschlag Nr. 2: Am besten legst du direkt bei der Anzeige deinen Fahrradpass vor oder übermittelst die Daten aus der App an die Dienststelle. So kannst du den Prozess beschleunigen, weil im Fahrradpass alle wichtigen Informationen notiert sind. Vorteil der Variante mit der App: Es sind alle Daten, die zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrrads und für die Suche nach dem Eigentümer wichtig sind, problemlos gespeichert.

Schnell handeln ist wichtig: Das Amtsgericht (AG) Oldenburg (AG Oldenburg, Az.: E7 C 7019/00) hat entschieden, dass eine Anzeige erst nach fünf Tagen und ohne Angabe der Rahmennummer verspätet und unvollständig ist, sodass die Versicherung nicht zahlen musste. Das berichtet jedenfalls die Süddeutsche Zeitung.

Was zahlt die Hausratsversicherung?

Ratschlag Nr. 3: Falls du dein Fahrrad in der Hausratversicherung abgesichert hast, solltest du so schnell wie möglich deine Versicherung informieren, nachdem du den Fahrraddiebstahl bei der Polizei angezeigt hast. Lege deiner Versicherung die Anzeigennummer der Polizei (Ratschlag Nr. 4), den Eigentumsnachweis, deinen ausgefüllten Fahrradpass und auf Wunsch die Rechnung über den Kauf vor. In der Regel sind bei der Hausratsversicherung alle Räder der Familie – einschließlich die der auswärts studierenden Kinder – mitversichert.

Ratschlag Nr. 5: Taucht dein Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden. Für die Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung ist ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Dazu eine Beispielrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), über die das Handelsblatt in Düsseldorf berichtet: Ist der Hausrat mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert – mit bis zu 500 Euro. Das Schloss ist innerhalb dieses Betrages übrigens mitversichert.

Ratschlag Nr. 6: Manch teuren Rennräder, Lastenräder oder Hightech-Pedelecs kosten in der Anschaffung viel Geld. Für solche hochwertigen Modelle ist es sinnvoll, die Summe bei der Hausratsversicherung anzuheben oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. Entscheidest du dich für eine extra Fahrradversicherung, ist dein Drahtesel nicht nur bei Diebstahl abgesichert. Die Assekuranz übernimmt meistens auch die Reparaturkosten bei Vandalismus oder einem Unfall.

Die Voraussetzungen für Geld von der Versicherung

Ratschlag Nr. 7: Hausratversicherer machen meist keine Vorgabe zur Qualität und Preis des Schlosses. Anders ist das bei speziellen Fahrradversicherungen. Die können Qualitätsanforderungen haben, und im Schadenfall musst du dann einen entsprechenden Kaufnachweis vorlegen. Als Faustregel nennt das GDV-Verbraucherportal: Fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises solltest du ins Schloss investieren. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad direkt aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Keller beziehungsweise einer abgesperrten Garage gestohlen ist. Manche Versicherungsanbieter zahlen auch, wenn dein Fahrrad aus deinem eigenen, umzäunten Garten oder einem speziellen Abstellraum für Räder gestohlen ist. Die Voraussetzung ist aber, dass abgeschlossen war.

Ratschlag Nr. 8: Ein Knackpunkt ist: Das Fahrrad muss mit einem Schloss an einen festen Gegenstand angeschlossen sein. Wird dein Fahrrad auf der Straße oder am Bahnhof gestohlen, zahlt die Hausratversicherung normalerweise nicht. Hier solltest du also möglichst nicht parken (Ratschlag Nr. 9).

Ratschlag Nr. 10: Mach dich selbst auf die Suche. Viele Diebe klauen ein Fahrrad nur, um schnell an ihr Ziel zu kommen. Oft steht es dann in der Nähe oder es wird sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Überprüfe deshalb Bahnhöfe und Bushaltestellen in der Umgebung und suche an zentralen öffentlichen Plätzen. Du solltest auch regelmäßig in deinem örtlichen Fundbüro nachfragen.

GPS-Tracker nutzen

Ratschlag Nr. 11: Im digitalen Zeitalter haben manche Radfahrer mit teurem Rad einen GPS-Fahrradtracker. Das System kannst du zum Beispiel versteckt am Lenker anbringen. So kann es den Standort nach einem Diebstahl preisgeben und auf deinem Handy anzeigen. Solche GPS-Tracker können zur Aufklärung eines Diebstahls beitragen. Die Geräte sind aber nicht billig (zwischen 25 und 200 Euro) und lohnen sich deshalb eher bei teuren Fahrrädern.

Ist das Rad schon weg, bietet der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben. Das funktioniert dank lückenloser Netzabdeckung in ganz Europa. Ein GPS-Tracker lässt sich prinzipiell an jedem Fahrrad anbringen. Es kommt nicht auf den Fahrradtyp oder das Modell an.

Ratschlag Nr. 12: Bei Eigeninitiative ist Vorsicht geboten. Verdeckt aus der Distanz zu beobachten oder mit Sicherheitsabstand ein Foto zu machen, ist grundsätzlich nicht falsch. Aber von einer Konfrontation mit dem Dieb rät die Polizei ab. Findest du dein Fahrrad per Tracker, solltest du es nicht einfach mitnehmen, sondern die Polizei einschalten, denn es liegt immer noch eine Straftat vor und das Fahrrad ist dabei ein potenzielles Beweismittel.

Fazit

Wer sich ein etwas teureres Rad zulegt, lebt in der ständigen Angst vor Diebstahl. Er oder sie kann aber das Risiko minimieren. Der Abschluss einer Diebstahlversicherung kann sinnvoll sein, ist aber teuer. Lasse dein Fahrrad, wenn möglich, in deiner Wohnung "übernachten". Du kannst auch auf ältere Fahrradmodell setzen, die nicht mehr attraktiv zum Stehlen sind und deren Verlust du verschmerzen kannst. Das ist aber vielleicht nicht attraktiv für dich. Wenn dein Rad geklaut wird, helfen dir die 12 Tipps, wie du damit umgehen kannst.  

So kannst du dein Rad schützen: