Luxemburg vergeht ähnlich mit Beträgen von mehr als 10.000 Euro, Inhaberpapieren oder Gold. Diese müssen den luxemburgischen Zollbehörden gemeldet werden. Für Reisen innerhalb der EU gibt es keine EU-Vorschriften.
Niederlande, Schweiz und Belgien
In den Niederlanden sollten Beträge, von mehr als 10.000 Euro in bar oder in Form von übertragbaren Inhaberpapieren oder Gold bei Ein- und Ausreise der niederländischen Zollbehörde gemeldet werden.
In der Schweiz müssen Beträge über 10.000 Schweizer Franken (CHF) – oder den Gegenwert in einer anderen Währung – in bar oder in Form übertragbarer Inhaberpapiere oder Gold der schweizerischen Zollbehörde gemeldet werden. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gelten die EU-Vorschriften nicht für das Reisen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Selbiges gilt auch für Belgien. Außerdem darf man in Belgien auch keine Barzahlung über 3.000 Euro tätigen.
Österreich, Tschechien, Polen
Für das Reisen innerhalb der EU gelten für Österreich, Tschechien und Polen keine weiteren EU-weiten Vorschriften. Trotz dessen wird geraten, sich vorab bei den örtlichen Zollbehörden zu informieren, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Normalerweise gilt für Österreich, Tschechien und Polen das Gleiche. Wer mehr als 10.000 Euro (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) in bar oder in Form übertragbarer Inhaberpapiere oder Gold mit sich führt, ist bei seiner Ein- und Ausreise verpflichtet, dies der jeweiligen Zollbehörde zu melden.
Beachte generell, dass die oben genannten Angaben Richtwerte sind und sich jederzeit ändern können. Es ist immer ratsam, sich selbst über aktuelle Bestimmungen der Zollbehörden deines Reiseziels zu informieren.
Fazit
Zusammengefasst kann gesagt werden: Handelt es sich um große Geldbeträge in bar, müssen diese den Zollbehörden gemeldet werden. Zwischen EU-Ländern gibt es normalerweise keine weiten Vorschriften.
Möchtest du gut vorbereitet sein, informierst du dich am besten vorab über die jeweiligen Bestimmungen, um mit den dortigen Zollbehörden keine Probleme zu bekommen. Einen Überblick kannst du über die offizielle EU-Website oder dem Zoll erhalten.