Zuletzt hatte der südkoreanische Autohersteller Kia mit seinem neuen Design für Aufregung gesorgt. Dabei wurde auch das Marken-Logo wurde komplett geändert. Das führte bei den Fans der Marke für Verwirrung und auch Ablehnung. So manch einer hatte da schnell den Wunsch, das neue Logo loszuwerden.
Aber auch beispielsweise Tuner kleben Marken-Embleme gerne einmal ab, weil sie ihnen nicht ins ästhetische Gesamtkonzept passen. Das nennt man dann "Cleaning". Dabei kommt aber gezwungenermaßen die Frage auf: Darf ich die Marke ganz einfach entfernen? Denn es könnte ja sein, dass dies zum Beispiel aus erkennungsdienstlichen Gründen nicht zulässig ist - oder aufgrund bestimmter Urheberrechte. Als Hausbesitzer ist man ja auch oft eingeschränkt, da man das Werk des Architekten nicht "zerstören" darf.
Marken-Emblem einfach ab - hier ist "Cleaning" strafbar
In Österreich ist es tatsächlich so, dass Marken-Embleme nicht so einfach entfernt werden dürfen. "Der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer müssen vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein", zitiert beispielsweise der Münchner Merkur die Rechtslage im Nachbarland. Tatsächlich musste ein Wiener 2018 satte 60 Euro Strafe zahlen, weil er das Logo an seinem Smart entfernt hat.
In Deutschland muss man solche Strafen für das "Cleanimg" in der Regel nicht befürchten. Zumindest ist laut dem Merkur kein Fall bekannt, bei dem das Fehlen des Marken-Emblems zu einer Geldstrafe geführt hätte. Zwar notieren sich Polizisten für einen Bußgeldbescheid dennoch meist die Marke des Wagens, von weiterem Belang ist das dann aber nicht mehr. Dahingegen muss das Autokennzeichen immer deutlich lesbar sein und darf nicht verdeckt oder gar abmontiert werden.
Problematisch könnte es aber werden, wenn man ein anderes Marken-Emblem auf seinem Fahrzeug montiert - wenn man beispielsweise aus dem Fiat einen Ferrari macht. Das ist vor allem für die Tuning-Szene relevant, die meist auch andere optische Änderungen an einem Auto vornimmt. Schaut der umgebaute Wagen einem anderen Modell zu ähnlich, kann nämlich tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts vorliegen.
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