Polizei verwundert: Betrunkene Frau fährt knapp 200 Kilometer quer durch Bayern

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Unter Alkoholeinfluss quer durch Bayern - Frau fährt knapp 200 Kilometer
Eine Frau verliert wegen Trunkenheit am Steuer ihren Führerschein und fährt anschließend knapp 200 weitere Kilometer - und das alles andere als nüchtern.
Unter Alkoholeinfluss quer durch Bayern - Frau fährt knapp 200 Kilometer
tookapic/Pixabay

Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto besser stehen lassen. Eine Frau aus Niederbayern ignorierte dieses Gebot zweimal am selben Tag. Zwischen beiden Vorfällen lagen mehrere Landkreise, knapp 200 Kilometer und zwei Polizeipräsidien.

Beamte der Polizei Marktredwitz überprüften am Dienstagabend (28. November 2023) gegen 22 Uhr eine Adresse in der Leutendorfer Straße. Der Grund waren entsprechende Hinweise aus dem Raum Niederbayern, welche bei hiesiger Dienststelle eingegangen sind. Eine 60-jährige Frau hatte gegen 13.20 Uhr in Hohenthann unter Alkoholeinfluss, ihr Fahrzeug in einen Straßengraben gefahren. Aufgrund dieses Vorfalls ist der Führerschein sichergestellt worden. Ihr Fahrzeug war unbeschädigt und konnte daher zu ihrer Wohnadresse verbracht werden.

Als die Polizei zum späteren Zeitpunkt nochmal an der Adresse der Frau vorbeikamen, befand sich der Wagen nicht mehr an Ort und Stelle. Daher war davon auszugehen, dass die Dame erneut mit dem Auto unterwegs ist. Als mögliche Kontaktadresse kam jene in der Leutendorfer Straße in Marktredwitz in Betracht. Gegen 22 Uhr konnten die Marktredwitzer Beamten das Fahrzeug an der zur überprüfenden Anschrift ausfindig machen. Die 60-Jährige schlief dort augenscheinlich seelenruhig im Bett eines Bekannten.

Nachdem die Frau offensichtlich mit dem Auto unterwegs war, führten die Beamten einen erneuten Atemalkoholtest durch - das Ergebnis war ein Promillewert von 2,9. Die 60-Jährige wurde daraufhin, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, zur Blutentnahme ins Klinikum Marktredwitz gebracht. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Gegen die 60-Jährige besteht nun erneut der Verdacht eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr sowie der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.