Die Mitfahrer waren in erster Instanz wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 Euro verurteilt worden. Der heute 22 Jahre alte Hauptangeklagte wurde wegen seines Alkoholrausches für schuldunfähig erklärt. Das Urteil lautete auf fahrlässigen Vollrausch - statt wie in der Anklage zunächst gefordert fahrlässige Tötung. Der Mann bekam eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot.
Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Würzburg zieht sich seit dem Sommer 2020 hin. Zwischenzeitlich stand sogar ein Mordverdacht im Raum. Es ging um die Frage, ob einer der Insassen den Fahrer aufgefordert hatte, Theresa umzufahren. Dafür fanden sich jedoch keine Beweise.
Mitfahrer: "Ich schäme mich für mein Verhalten."
Kurz bevor bei beiden Beschuldigten die Berufung zurückgenommen wurde, hatten sie darum gebeten, eine Aussage machen zu dürfen, welche von ihren Anwälten verlesen wurden.
"Ich schäme mich sehr für mein Verhalten", sagte einer der Männer laut BR. "Es gehört sich einfach nicht, einfach weiterzufahren und nichts zu tun", sagte der andere aus.
Die beiden erklärten außerdem, dass in der Tatnacht zweifelsfrei der Hauptangeklagte hinter dem Steuer gesessen hat. Beide widersprachen zudem einer Zeugenaussage, wonach einer der Insassen kurz vor dem Aufprall "Fahr sie um!" gerufen haben soll.
Gegen den Hauptangeklagten und seinen Beifahrer wird die Verhandlung fortgesetzt.
ank mit dpa
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