Am Donnerstag (21. März 2024) kann es in Würzburg und Umland den ganzen Tag über zu "spürbaren Verkehrsbehinderungen" kommen. Grund dafür sind gleich zwei Protestaktionen von Landwirten.
Am heutigen Donnerstag (21. März 2024) finden im Stadtgebiet Würzburg und im Umland gleich mehrere Bauernproteste statt. Das gab die Stadt Würzburg in einer Pressemitteilung bekannt.
Für Verkehrsteilnehmer sei in den betroffenen Bereichen deshalb ganztägig mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Stadt Würzburg rät deshalb allen Verkehrsteilnehmern, die entsprechenden Versammlungsorte, wenn möglich, weiträumig zu umfahren. Hier erfahrt ihr, welche Bereiche betroffen sind. Erst Ende Januar wurden im Zuge der Bauernproteste mehrere Autobahn-Auffahrten zwischen Kitzingen und Würzburg blockiert.
Bauernproteste in Würzburg und Umland: Stadt warnt vor "Verkehrsbehinderungen" auf B27 und im Stadtgebiet
Wie die Stadt Würzburg mitteilt, startete heute bereits um 5 Uhr eine "ganztägige" Protestaktion auf der B27. Bei dieser Aktion handle es sich demnach um "eine stationäre Kundgebung mit versetzt abgestellten Traktoren im Streckenverlauf der Bundesstraße 27 zwischen Veitshöchheim und Würzburg in beiden Fahrtrichtungen". Deshalb sei "in diesem Bereich ganztägig mit spürbaren Verkehrsbehinderungen zu rechnen". Verkehrsteilnehmer werden deshalb "um besondere Vorsicht" gebeten. Nach Angaben der Stadt werde die Versammlung noch bis 20 Uhr andauern.
Zusätzlich sei am Donnerstagnachmittag dann noch eine weitere Protestaktion als "Aufzug mit Traktoren" angemeldet, die ab 16 Uhr in Karlstadt beginnt. "Aus Karlstadt über die Bundesstraße 27 kommend werden sich ab ca. 17 Uhr rund 50 Traktoren im Bereich Nordtangente, Europastern, Mittlerer Ring, Konrad-Adenauer-Brücke, Mergentheimerstraße, Saalgasse, Dreikronenstraße, Mainaustraße und Veitshöchheimer Straße im Stadtgebiet Würzburg bewegen", heißt es vonseiten der Stadt. Anschließend gehe es dann wieder zurück nach Karlstadt. Auch hier sei "entlang des Versammlungsgeschehens mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen". Weitere Nachrichten aus Würzburg findet ihr hier.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 30, Absatz (1) ist "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."
Schon alleine damit würde ich diese "Bauern" in Würzburg am Arsch kriegen.
Aber weder unsere Politiker noch die Polizeit haben einfach genug Mut sich dagegen zu stellen,