Nach einem schönen Tag am Brombachsee eskaliert ein Streit unter jungen Leuten. Ein Jugendlicher wird erstochen. Was könnte auf die Angeklagte zukommen?
Die Tat erschütterte viele Menschen: An einem angenehmen Sommerabend im vergangenen Juni soll eine 19-Jährige einen Jugendlichen in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen haben. Der 15-Jährige starb noch am Tatort. Die Heranwachsende muss sich nun vor dem Landgericht in Ansbach verantworten.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Deutsche des heimtückischen Mordes. Den Ermittlungen zufolge wartete die junge Frau aus Nürnberg mit Freunden an jenem Abend an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees. An der Haltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite wartete ebenfalls eine Gruppe junger Leute, unter denen sich das spätere Opfer befand.
Update vom 27.02.2026, 10.37 Uhr: 15-Jährigen erstochen - Anklage fordert lange Jugendhaft
Nach der Tötung eines 15-Jährigen soll eine junge Frau nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage viele Jahre in Jugendhaft verbringen müssen. Die Anklagebehörde habe eine Jugendstrafe von 14 Jahren, die Nebenklage von 15 Jahren gefordert, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Ansbach auf Nachfrage. Die Verteidigung der 19-Jährigen habe auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als fünf Jahren wegen Totschlags plädiert. Die Kammer wird am 9. März ein Urteil fällen.
Der gewaltsame Tod des Jugendlichen hatte im vergangenen Sommer für große Betroffenheit gesorgt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Angeklagte, den Jugendlichen an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen zu haben.
Den Ermittlungen zufolge waren die beiden zuvor in einen Streit geraten und hatten sich über die Straße hinweg gegenseitig beleidigt. Dabei soll die 19-Jährige den Jungen auch rassistisch beschimpft haben. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat.
Frau soll Opfer zunächst geschlagen haben
Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen, das Taschenmesser in ihrer Hand verborgen. Der Jugendliche habe zuerst den Bruder der Angeklagten geschlagen. Dann habe diese dem Opfer kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm das Messer in den Hals gestoßen.
Update vom 22.01.2025, 11.24 Uhr: Angeklagte entschuldigt sich - doch die Reaktion ist deutlich
Die junge Frau hat sich vor Gericht bei der Mutter des Opfers für die Tat entschuldigt. "Es tut mir leid", sagte die 19-Jährige am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Ansbach.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Deutsche, den Jugendlichen bei einem Disput an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen zu haben. Die Mutter lehnte die Entschuldigung der Angeklagten ab: "Mein Kind ist tot. Er kommt nie wieder", sagte sie.
Stockend und unter Tränen schilderte die Angeklagte vor Gericht, was aus ihrer Perspektive an jenem Abend im vergangenen Juni passiert ist. An die Tat selbst könne sie sich nicht erinnern, sagte sie. An dieser Darstellung gibt es laut der Vorsitzenden Richterin jedoch Zweifel. "Aufgrund der Schwere der Verletzung war eine Rettung des Geschädigten von vorneherein unmöglich", sagte Eberlein.
Erstmeldung vom 22.01.2026, 07.50 Uhr: Toter 15-Jähriger am Brombachsee: Öffentlichkeit darf Prozess beiwohnen
Beide Gruppen gerieten in einen Streit. Dabei soll die 19-Jährige den Jugendlichen rassistisch beleidigt haben. Dieser besaß die deutsche und brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat. Schließlich soll die junge Frau über die Straße zu der anderen Gruppe gegangen sein.
In ihrer Hand soll sie dabei versteckt ein Taschenmesser gehalten haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge schlug sie dem 15-Jährigen erst mit der Faust ins Gesicht und stach ihm dann das Messer in den Hals. Für den Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät. Die wohl größte Überraschung: Die Öffentlichkeit ist nach Angaben eines Gerichtssprechers zu der Verhandlung zugelassen.
Nach der Verlesung der Anklage hat die junge Frau die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Für den Nachmittag hat die Jugendkammer mehrere Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten geladen, die bei der Tat anwesend waren.
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