Sprengung von AKW gestört: Aktivist will Freispruch - Begründung kurios
Autor: Agentur dpa, Stefan Lutter, Nadine Wüste
Schweinfurt, Mittwoch, 29. April 2026
Eine aufsehenerregende Sprengung der AKW-Kühltürme im unterfränkischen Grafenrheinfeld wurde von einem 38-jährigen Aktivisten gestört. Er wurde zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt - nun will er aber einen Freispruch erwirken.
Update vom 29.04.2026: Störer von AKW-Sprengung will Freisprurch - es geht ihm um "Gerechtigkeit"
Er zeigt weiterhin keine Einsicht: Im Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige mit Bezug auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die "Zerstörung" bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. "Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?", fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.
Der 38-Jährige ist wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Ziel der Berufung sei ein Freispruch, sagte sein Anwalt. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt – insgesamt 4000 Euro. "Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin", sagte der Angeklagte, der derzeit nach eigenen Worten von Ersparnissen lebt. Es gehe ihm um Gerechtigkeit angesichts vieler Proteste etwa von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.
Der in Pforzheim geborene Mann war vor der Sprengung am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines vorher ausgewiesenen Sperrbereichs geklettert und hatte die Aktion damit um rund eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, hatte der 38-Jährige sein Handeln vor dem Amtsgericht erklärt. Das Verfahren könnte noch am Mittwoch beendet werden.
Update vom 19.01.2026: Berufungsverfahren Ende April
Das Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Detonation der Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld soll am 29. April stattfinden. Das verkündete eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt. Der Anwalt des 38-Jährigen aus Karlsruhe hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom letzten September Rechtsmittel eingelegt.
Nun muss das Verfahren erneut aufgerollt werden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 4.000 Euro - verurteilt.
Protest gegen Atomausstieg
Der Mann aus Baden-Württemberg war vor der Detonation am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines zuvor ausgewiesenen Sperrgebiets geklettert und hatte die Aktion somit um etwa eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln.
Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra verlangt von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz.