Sprengung von fränkischem AKW gestört: Gericht ändert Urteil - aus diesem Grund
Autor: Stefan Lutter, Nadine Wüste, Alexander Milesevic, Agentur dpa
Schweinfurt, Dienstag, 12. Mai 2026
Eine Sprengung der AKW-Kühltürme im fränkischen Grafenrheinfeld wurde von einem 38-jährigen Aktivisten gestört. Er wurde verurteilt, legte jedoch Berufung ein.
Update vom 12.05.2026: Landgericht Schweinfurt fällt neues Urteil für AKW-Störer
Weil er vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld in einem abgesperrten Bereich auf einen Strommast geklettert ist, soll ein Mann eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Schweinfurt änderte jedoch das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September: Statt 80 Tagessätze zu je 50 Euro soll der Angeklagte nun nur noch 60 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Die Richterin begründete die reduzierte Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs unter anderem mit dem umfassenden Geständnis des Mannes. In anderen Punkten verwarf die Kammer die Berufung des 38-Jährigen aus Karlsruhe als unbegründet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. Sein Verteidiger hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert, während die Staatsanwaltschaft darauf abzielte, den Berufungsantrag des Angeklagten als unbegründet zu verwerfen. Der 38-Jährige steht nach eigenen Worten hinter seiner Tat und ist sich keiner Schuld bewusst.
Kühltürme fielen wegen Störer knapp eineinhalb Stunden später als geplant
Er habe keine Menschen geschädigt, sagte der Mann aus Baden-Württemberg mit Blick auf viele Proteste von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien. Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hätten beispielsweise nach Rollfeld-Blockaden auf Flughäfen deutlich mildere Urteile als er erhalten - und das, obwohl hunderte Flüge gestrichen worden und Tausende Passagiere betroffen gewesen seien. Die Richterin verwies jedoch darauf, dass unter den verurteilten Klimaaktivisten auch Heranwachsende gewesen sein könnten, der angeklagte Atomkraftbefürworter aber bei der Tat erwachsen gewesen sei.
Nach jahrelanger Planung sollten am 16. August 2024 die Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt werden. Per Allgemeinverfügung war es laut Landratsamt Schweinfurt an dem Tag untersagt, einen Sperrbereich zu betreten. Der in Pforzheim geborene Angeklagte hatte sich nach eigenen Worten in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am Sprengtag gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert. Die Kühltürme fielen knapp eineinhalb Stunden später als geplant, weil der Aktivist erst aus einer Höhe von etwa sechs Metern und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste.
Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln. Allein für die eingesetzten 200 Polizisten verlängerte sich jedoch der Arbeitstag um mindestens eineinhalb bis zwei Stunden, hatte der Staatsanwalt vorgetragen. Preussenelektra will Schadenersatz Neben dem Strafverfahren läuft auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert ist nach Angaben des Landgerichts auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig unterlässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.
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Beim Berufungsprozess gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige unter Verweis auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die "Zerstörung" bestehender Atomanlagen schnellstmöglich beendet werden. "Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?", fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.
Der studierte Chemiker wollte laut eigener Aussage mit seiner Aktion die Sprengung der Kühltürme im bayerischen Landkreis Schweinfurt im Sommer 2024 zumindest verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.