Ein in Franken eingesetzter Soldat verweigerte Anfang 2022 die Corona-Impfung. Trotz zweier Erfolge vor Gericht lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker.
Update vom 4. Februar 2026: Verfahren gegen Impfverweigerer-Soldaten hat kein Ende
Für einen nach verweigerter Corona-Impfung zweimal vor Gericht straffrei davon gekommenen Bundeswehroffizier hat das Verfahren nach wie vor kein Ende. Die Anklagebehörde hat Revision gegen das jüngste Urteil des Landgerichts Schweinfurt eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Dadurch ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, das Verfahren befindet sich nun beim Bayerischen Obersten Landesgericht.
Der Oberleutnant war 2022 Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg und hatte die seinerzeit in der Bundeswehr vorgeschriebene Corona-Impfung auch nach wiederholter Aufforderung abgelehnt. In den Streitkräften sind Impfungen gegen eine Vielzahl von Erregern verpflichtend. Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft klagte den Soldaten anschließend wegen Gehorsamsverweigerung an, das Amtsgericht sprach ihn jedoch 2023 frei.
Die Anklagebehörde legte Berufung ein, verlor jedoch vergangene Woche ebenfalls in der zweiten Instanz vor dem Schweinfurter Landgericht - die Kammer wies die Berufung zurück. Der Offizier verweigerte demnach zwar den Befehl, durfte sich jedoch auf die Gewissensfreiheit berufen. Mittlerweile ist die Covid-Impfpflicht in der Bundeswehr wieder aufgehoben.
Erstmeldung vom 27. Januar 2026: Soldat lehnte Corona-Impfung ab - und berief sich auf Gewissen
Ein weiterer Erfolg für einen Bundeswehrsoldaten, der die Corona-Impfung ablehnte: Im Verfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei der vorgeschriebenen Corona-Impfung hat das Landgericht Schweinfurt die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen.
Eine Gerichtssprecherin sagte zu den Gründen der Entscheidung, der Angeklagte habe nach Ansicht der Kammer nicht schuldhaft gehandelt, da er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In erster Instanz war der Angeklagte freigesprochen worden - wenn niemand Rechtsmittel gegen die neuerliche Entscheidung einlegt, bleibt es dabei.
Soldat lehnt Corona-Impfung ab - Fall landet vor Gericht
Nach Gerichtsangaben sah die Strafkammer den Straftatbestand als erfüllt an. Allerdings müsse ein Soldat einen ihm erteilten Befehl nicht befolgen, wenn er sich auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens berufen könne. Die Voraussetzungen einer geschützten Gewissensentscheidung habe die Kammer in dem konkreten Fall als erfüllt gesehen. Der 36-Jährige hatte im Jahr 2022 mehrere Corona-Impftermine trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mussten sich in der Pandemie gegen Covid-19 impfen lassen.