Oberstes Gericht soll über Soldat urteilen - er verweigerte die Impfung

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Oberstes Gericht soll über Impfverweigerer urteilen - Soldat in Franken
Weil sich ein in Hammelburg eingesetzter Soldat nicht impfen lassen wollte, muss er mittlerweile vor das dritte bayerische Gericht.
Oberstes Gericht soll über Impfverweigerer urteilen - Soldat in Franken
Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Ein in Franken eingesetzter Soldat verweigerte Anfang 2022 die Corona-Impfung. Trotz zweier Erfolge vor Gericht lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker.

Update vom 4. Februar 2026: Verfahren gegen Impfverweigerer-Soldaten hat kein Ende 

Für einen nach verweigerter Corona-Impfung zweimal vor Gericht straffrei davon gekommenen Bundeswehroffizier hat das Verfahren nach wie vor kein Ende. Die Anklagebehörde hat Revision gegen das jüngste Urteil des Landgerichts Schweinfurt eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Dadurch ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, das Verfahren befindet sich nun beim Bayerischen Obersten Landesgericht.

Der Oberleutnant war 2022 Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg und hatte die seinerzeit in der Bundeswehr vorgeschriebene Corona-Impfung auch nach wiederholter Aufforderung abgelehnt. In den Streitkräften sind Impfungen gegen eine Vielzahl von Erregern verpflichtend. Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft klagte den Soldaten anschließend wegen Gehorsamsverweigerung an, das Amtsgericht sprach ihn jedoch 2023 frei.

Die Anklagebehörde legte Berufung ein, verlor jedoch vergangene Woche ebenfalls in der zweiten Instanz vor dem Schweinfurter Landgericht - die Kammer wies die Berufung zurück. Der Offizier verweigerte demnach zwar den Befehl, durfte sich jedoch auf die Gewissensfreiheit berufen. Mittlerweile ist die Covid-Impfpflicht in der Bundeswehr wieder aufgehoben.

Erstmeldung vom 27. Januar 2026: Soldat lehnte Corona-Impfung ab - und berief sich auf Gewissen

Ein weiterer Erfolg für einen Bundeswehrsoldaten, der die Corona-Impfung ablehnte: Im Verfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei der vorgeschriebenen Corona-Impfung hat das Landgericht Schweinfurt die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen.

Eine Gerichtssprecherin sagte zu den Gründen der Entscheidung, der Angeklagte habe nach Ansicht der Kammer nicht schuldhaft gehandelt, da er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht habe. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In erster Instanz war der Angeklagte freigesprochen worden - wenn niemand Rechtsmittel gegen die neuerliche Entscheidung einlegt, bleibt es dabei. 

Soldat lehnt Corona-Impfung ab - Fall landet vor Gericht

Nach Gerichtsangaben sah die Strafkammer den Straftatbestand als erfüllt an. Allerdings müsse ein Soldat einen ihm erteilten Befehl nicht befolgen, wenn er sich auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens berufen könne. Die Voraussetzungen einer geschützten Gewissensentscheidung habe die Kammer in dem konkreten Fall als erfüllt gesehen. Der 36-Jährige hatte im Jahr 2022 mehrere Corona-Impftermine trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mussten sich in der Pandemie gegen Covid-19 impfen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen aufzuheben und den Angeklagten wegen Gehorsamsverweigerung schuldig zu sprechen - sie verlangte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im September 2023 vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekanntgewordener Nebenwirkungen.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer damals drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein. Daher kam es nun zu dem Verfahren vor dem Landgericht. Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. 

Corona als Pflichtimpfung bei der Bundeswehr - Soldat beruft sich auf Gewissen

Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Wer sich dem Impfschema widersetzte, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.

Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung. Im Frühjahr 2024 war dann entschieden worden, dass Soldaten keine Corona-Impfung mehr vorweisen müssen - es besteht nun keine sogenannte Duldungspflicht mehr, hieß es damals vom Verteidigungsministerium. 

In der Vergangenheit waren bundesweit mehrere Soldaten wegen verweigerter Corona-Impfung zu Geldstrafen verurteilt worden - einer auch vom Landgericht Schweinfurt, aber von einem anderen Vorsitzenden Richter.