AKW-Sprengung in Grafenrheinfeld gestört: Atomkraft-Befürworter legt Berufung ein
Autor: Agentur dpa, Stefan Lutter, Nadine Wüste
Schweinfurt, Montag, 19. Januar 2026
Eine aufsehenerregende Sprengung der AKW-Kühltürme im unterfränkischen Grafenrheinfeld wurde von einem 38-jährigen Aktivisten gestört. Er muss sich verantworten - doch legt jetzt Berufung ein.
Update vom 19.01.2026: Berufungsverfahren Ende April
Das Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Detonation der Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld soll am 29. April stattfinden. Das verkündete eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt. Der Anwalt des 38-Jährigen aus Karlsruhe hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom letzten September Rechtsmittel eingelegt.
Nun muss das Verfahren erneut aufgerollt werden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 4.000 Euro - verurteilt.
Protest gegen Atomausstieg
Der Mann aus Baden-Württemberg war vor der Detonation am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines zuvor ausgewiesenen Sperrgebiets geklettert und hatte die Aktion somit um etwa eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln.
Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra verlangt von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz.
Der Streitwert ist nach Angaben des Landgerichts auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen in Zukunft unterlässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bislang nicht.
Update von 15.12 Uhr: Gericht spricht Pro-Atomkraft-Aktivist schuldig
Ein Atomkraft-Befürworter ist wegen der Störaktion vor der Zerstörung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt befand den 38-Jährigen am Donnerstag, 11. September 2025, des Hausfriedensbruchs für schuldig und verhängte 80 Tagessätze zu jeweils 50 Euro.
Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige in seinen letzten Worten. Zuvor hatte er keine Angaben zur Sache machen wollen. "Ein legitimes Ziel sollte man auch mit legitimen Mitteln umsetzen", befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gefordert. Gegen einen Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben, weshalb es zum Prozess kam.