Mit dem Inkrafttreten der Sechsten Verordnung vom 4. August 2014 zur Änderung des Kapitels B VII "Energieversorgung", Abschnitt 5.3 "Windkraftanlagen" (Verordnung zur Windkraftnutzung) enthält der Regionalplan für die Region Main-Rhön erstmals eine verbindliche regionale Steuerung der Windkraftnutzung.
So wird im Regionalplan für die Landkreise Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und Schweinfurt sowie für die Stadt Schweinfurt verbindlich festgelegt, welche Flächen für eine Windkraftnutzung zur Verfügung stehen sollen.
Im Ergebnis ist die Errichtung von Windkraftanlagen - vorbehaltlich der auch weiterhin erforderlichen Einzelgenehmigungsverfahren - in 23 Vorranggebieten und 41 Vorbehaltsgebieten mit einer Gesamtgröße von 6705 Hektar möglich. Außerhalb dieser festgelegten Gebiete sind raumbedeutsame Windkraftanlagen - also solche ab einer Gesamthöhe von 50 Meter - dann von vornherein ausgeschlossen.
Mit dieser Steuerung wird verhindert, dass Windkraftanlagen als vom Bundesgesetzgeber privilegierte Vorhaben grundsätzlich überall außerhalb der Ortslagen im Außenbereich errichtet werden können.
Ziel des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön war
es, Mindestabstände zu Siedlungsflächen zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu garantieren sowie eine unkoordinierte Zersiedelung bzw. "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern. Diese Entscheidung fasste der Planungsausschuss Ende April diesen Jahres einstimmig. Die nunmehr festgelegten Flächen für die Windkraftnutzung wurden anhand einheitlicher für die gesamte Region Main-Rhön geltender Kriterien in einem vierjährigen Verfahren ermittelt.
Im Ergebnis verbleibt trotz der Ausschlusskriterien zugunsten der Bevölkerung, Natur und Landschaft ein beachtliches Angebot an für eine Windkraftnutzung geeigneten Flächen. Dies zeigt sich an einer Vielzahl von bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Einzelgenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, die auf etlichen im Regionalplan ausgewiesenen Flächen anhängig sind.
Die nunmehr am 12.
August 2014 in Kraft getretenen Festlegungen zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön können, so der neu gewählte Verbandsvorsitzende Landrat Thomas Bold, zu gegebener Zeit an neue rechtliche Vorgaben bzw. fachliche Erkenntnisse durch entsprechende Änderungsverfahren angepasst werden.