Strafe für Straßenblockade nicht gezahlt: Nürnberger Klima-Pater muss ins Gefängnis

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Jesuitenpater geht nach Klimaaktion ins Gefängnis
Jesuitenpater Jörg Alt geht vor Antritt seiner 25-tägigen Haftstrafe wegen Klimaklebe-Aktionen mit der Letzten Generation am Gerichtsgebäude vorbei.
Jesuitenpater geht nach Klimaaktion ins Gefängnis
Daniel Löb (dpa)

Weil er an einer Klima-Blockade teilgenommen hat, musste sich der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt vor der Justiz verantworten. Nun ist ein Urteil gefallen.

Der wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten verurteilte Jesuitenpater Jörg Alt sitzt nun für 25 Tage im Gefängnis.

Dort verbüßt der 63-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil er eine Geldstrafe nicht zahlen wollte. Er wolle erreichen, dass seine Inhaftierung als Anlass genommen werde, um über die Klimakatastrophe und das Versagen der Politik zu sprechen, betonte Alt, bevor er die Justizvollzugsanstalt in Nürnberg betrat. 

Geldstrafe nicht gezahlt - Nürnberger Klima-Pater will mit Haft Zeichen setzen

Alt hatte sich zusammen mit anderen Demonstrierenden im August 2022 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof auf der Straße festgeklebt und so den Verkehr blockiert. Das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn deshalb wegen mehrfacher Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. 

"Diese Ersatzhaft – anstelle der Bezahlung der Geldstrafe – ist der letzte Protest, der mir in diesem Fall verbleibt", teilte Alt in einer Erklärung mit. Er wolle so die Aufmerksamkeit auf die Defizite in der Klimapolitik lenken, erklärte er. "Ich appelliere damit an die Bundes- und Landesregierungen in Deutschland, politische Maßnahmen dem Ernst der Lage anzupassen."

Der Jesuitenpater hatte in der Vergangenheit wiederholt mit seinem Kampf für eine Finanztransaktionssteuer und mit Klimaprotesten Schlagzeilen gemacht. Auch wegen einer rund anderthalbstündigen Straßenblockade von Klimaaktivisten vor dem Münchner Justizministerium im Oktober 2022 stand er bereits vor Gericht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte ein Berufungsurteil in dem Fall aber jüngst aufgehoben, weil das Strafmaß und die Höhe der Tagessätze nicht genau begründet worden waren.