Im Nürnberger Land ist ein Grillfest von der Polizei vorzeitig beendet worden. Die Veranstalter hatten zu ihrer Feier mehrere Gäste empfangen - was nach dem Infektionsschutzgesetz derzeit verboten ist.
Grillparty trotz Ausgangsbeschränkung - Polizisten beenden Feier im Nürnberger Land: Beamte der Polizeiinspektion Lauf an der Pegnitz haben am Karfreitag (10.04.2020) ein privates Grillfest mit insgesamt sieben Personen im mittelfränkischen Schnaittach vorzeitig aufgelöst.
Die beiden Veranstalter und deren fünf Gäste, die aus Neunkirchen am Sand angereist waren, müssen nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen.
Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Auch für das Grillen gelten Auflagen
Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen hat die Polizei schon einige Verstöße in fränkischen Städten registriert. Auch für das Grillen gelten Auflagen. Die Beschränkungen verbieten es, auf öffentlichen Grillplätzen oder in Parks zu grillen. Wer sich dem widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es drohen hohe Bußgelder.
Erst am Wochenende zuvor hatte eine Großfamilie eine Grillparty im oberfränkischen Münchberg (Landkreis Hof) veranstaltet. Trotz der aktuellen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen reisten sogar Familienmitglieder aus dem knapp 100 Kilometer entfernten Hersbruck (Nürnberger Land) an.
Die gute Nachricht: Daheim Grillen - also auf dem eigenen Grundstück - ist erlaubt. Aber auch hier besteht weiterhin die Regel, dass niemand aus einem anderen Haushalt dabei sein darf.
Kenne ich: Da machen sich welche aus dem Süden Baden-Württembergs auf, machen eine Reise nach Oberfranken, um dann Geburtstag dort zu feiern. Halten halt auch nichts von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Unmöglich sowas!