Frist für Führerschein-Tausch verlängert: Mehrere Jahrgänge betroffen - Behörde empfiehlt aber "dringend" zu handeln

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Nürnberger Land: Umtauschfrist der Papierführerscheine verlängert - Bestimmte Jahrgänge betroffen
Nürnberger Land: Umtauschfrist der Papierführerscheine verlängert - Bestimmte Jahrgänge betroffen
Steffen L. / Pixabay (Symbolfoto)

Die Umtauschfrist der grauen oder rosa Papierführerscheine wird verlängert. Grund sei die Belastung der Verwaltungen durch Corona, heißt es. Davon sind bestimmte Jahrgänge betroffen.

  • Nürnberger Land: Umtausch-Frist für Papierführerscheine verlängert
  • Tausch für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
  • Stufenplan: Geburtsjahrgang und Ausstelldatum ist für Umtausch-Pflicht entscheidend 
  • Fristverlängerung: Bestimmte Jahrgänge hätten eigentlich seit Januar 2022 keinen gültigen Führerschein mehr

In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden, erklärt das Landratsamt Nürnberger Land. Nun sei im März durch den Gesetzgeber beschlossen, die Umtausch-Frist für bestimmte Geburtsjahrgänge rückwirkend bis zum 19. Juli 2022 zu verlängern. Grund hierfür seien die Belastungen durch die Corona-Pandemie.

Umtausch von Papierführerscheinen: Verbindlicher Stufenplan gilt - dann wird die Fahrerlaubnis ungültig

Es gelte für den Umtausch der Altführerscheine ein verbindlicher Stufenplan, heißt es. Als Erstes seien alle Papierführerscheine (grau/rosa) von Führerscheininhaber*innen mit Geburtsjahrgang 1953-1958 und einem Ausstelldatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 umzutauschen.

Ursprünglich hätten diese Altführerscheine ab Januar 2022 ihre Gültigkeit verloren. Anlass für die rückwirkende Verlängerung der Umtauschfrist auf den 19. Juli 2022 sei für den Gesetzgeber, dass die "schwierige Situation und Belastung durch die Corona-Pandemie nicht dazu führen darf, dass die betreffenden Bürger*innen zu einer Geldbuße herangezogen werden, weil sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sind". Altführerscheine dieser Jahrgänge, die nicht bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht werden, verlieren aber dann ihre Gültigkeit, so die Behörde.

Im Nürnberger Land seien noch etwa 2500 Altführerscheininhaber*innen aus den betreffenden Jahrgängen registriert, die den Umtausch noch nicht beantragt hätten. Da mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen sei, empfehle die Fahrerlaubnisbehörde "dringend, den Umtausch jetzt zu beantragen, um eine Neuausstellung vor Fristablauf sicherzustellen". Die Umstellung der Altführerscheine dauere in der Regel acht Wochen von der Antragsstellung bis zur Aushändigung des Führerscheines.

Keine weitere Verschiebung der Umtausch-Fristen: Nächste Jahrgangs-Gruppe ist auch bald dran

Eine Verschiebung auch der weiteren Umtauschfristen erfolge "im Hinblick auf die Masse der nach den europarechtlichen Vorschriften bis 2033 noch umzutauschenden Führerscheine" jedoch ausdrücklich nicht. Somit gelte, dass zum Beispiel die Papierführerscheine der Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahre 1959-1964 bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen sind.

Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssten alle EU-Bürger*innen über einen einheitlichen fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen. Die Fahrerlaubnisbehörde empfehle grundsätzlich die gesetzlich vorgegebenen Umtauschfristen einzuhalten, es sei denn, es werde vorher aus einem anderen Grund ein EU-Kartenführerschein benötigt. Die Kosten für die Umstellung beliefen sich derzeit auf 25,30 Euro.

Es empfehle sich aktuell die Antragstellung auf dem Postweg, heißt es. Alternativ sei auch die Antragstellung am Landratsamt nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09123 950 6364 sowie das Einreichen der vollständigen Unterlagen über die Wohnsitzgemeinde möglich. Benötigt würden dabei folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild. Der entsprechende Antrag für den neuen EU-Führerschein, das Formblatt für die Unterschrift sowie weitere Informationen sind unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=28&no_cache=1 bei der Fahrerlaubnisbehörde zu finden.