Der Wirt der Albrecht-Dürer-Stube in Nürnberg ist wegen seiner Einbußen im Lockdown vor Gericht gezogen. Er forderte von seiner Versicherung Geld für die Ausfälle - die Chancen auf einen Erfolg sind allerdings gering.
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Weil ihm seine Versicherung für seine Einbußen im Lockdown kein Geld zahlen wollte, reichte Michael Höllerzeder Klage ein. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht forderte der Nürnberger 42.000 Euro für die monatelange behördliche Schließung seines Lokals. Vor Gericht hat der Gastronom nun vermutlich den Kürzeren gezogen. Gegenüber inFranken.de beklagt er die seiner Meinung nach "uneinheitliche Rechtsprechung". In anderen Fällen hätten schließlich die Versicherer zahlen müssen. "Das ist es, was mir sauer aufstößt", sagt Höllerzeder.
Albrecht-Dürer-Stube: Nürnberger Gastronom beklagt "uneinheitliche Rechtsprechung"
Michael Höllerzeder betreibt die Albrecht-Dürer-Stube in dritter Generation. Der Nürnberger Familienbetrieb besteht seit 1951. Dem Inhaber zufolge lehnte seine Versicherung die Zahlungen an ihn ab, weil das Unternehmen keinen Versicherungsfall gesehen habe. Zwar werde in seiner vor einem Jahrzehnt abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung das Infektionsschutzgesetz samt einer Reihe von Krankheiten explizit angeführt, gleichwohl ohne entsprechenden Corona-Verweis. "Da stand natürlich Covid noch nicht drin", konstatiert Höllerzeder.
Bei einem Erörterungstermin vor dem Oberlandesgericht am Montag (25. Oktober 2021) habe er erfahren, dass vermutlich zugunsten seines Versicherers entschieden werde, berichtet Höllerzeder. Dies ist allerdings noch nicht hundertprozentig fix. "Das Urteil wird voraussichtlich am 29. November erfolgen", teilt ein Sprecher der Justizpressestelle des Gerichts inFranken.de mit. In erster Instanz hatte der Restaurantbetreiber laut eigener Aussage zuvor bereits vor dem Landgericht verloren. Laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur haben Wirte bundesweit mehrere hundert Klagen gegen ihre Versicherer eingereicht - mit unterschiedlichem Ausgang.
So hatte das Münchner Landgericht etwa in mehreren Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Die dortigen Richter kritisierten die jeweiligen Versicherungsbedingungen teilweise als intransparent. In vielen anderen Fällen bekamen indes die Versicherer Recht. Ein Umstand, der bei Michael Höllerzeder großes Unverständnis auslöst. Der Nürnberger beklagt die seiner Meinung nach "uneinheitliche Rechtsprechung". Der Sprecher der Justizpressestelle weist diesbezüglich gegenüber inFranken.de indes darauf hin, dass an den Oberlandesgerichten, also in höherer Instanz, fast ausnahmslos die Versicherer Recht erhielten.
"Bin seit 50 Jahren Kunde": Wirt fühlt sich von Versicherung im Stich gelassen
Von seiner Versicherung fühlt sich der Nürnberger Wirt indessen im Stich gelassen. "Ich bin dort seit 50 Jahren Kunde, also seit meiner Geburt", betont Höllerzeder. "Ich habe dort alle meine Versicherungen." Dies interessiere innerhalb des Unternehmens allerdings niemanden, wirft der Gastronom dem Konzern vor. "Der Kunde ist einfach nur eine Nummer." Zu keinem Zeitpunkt habe es ein Entgegenkommen des Versicherers gegeben oder das Interesses, sich gütlich zu einigen.
Vom Unternehmen sei ihm lediglich angeboten worden, 15 Prozent der bei Betriebsschließung vereinbarten Tagessätze ersetzt zu bekommen. Hierfür hätte er gleichwohl im Gegenzug auf "alle Ansprüche" verzichten müssen. Eine entsprechende Regelung hatte das Bayerische Wirtschaftsministerium mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen im Frühjahr 2020 ausgearbeitet.
Das ist sicherlich ein Fall für eine höhere Entscheidung, denn es kann nicht sein, dass in einem Bundesland zu einer vergleichbaren Streitsache so unterschiedlich entschieden werden kann. Außer, die Verträge wären grundverschiedlich. Aber das ist Aufgabe der Juristen. Ein höchstrichterliche Entscheidung könnte sogar die grundsätzliche Eintrittspflicht der Versicherer festlegen für Infektionen, die sich "naturgemäß" erst in Zukunft entwickeln könnten.
Versicherungen sind doch zum Geld einsammeln da - davon was abzugeben entspricht nicht den Unternehmenszielen ...
Ein wichtiger Hinweis fehlt leider wieder mal im Artikel. Um welche Versicherung geht es? Die Leser sollten schon wissen, wo sie sich zukünftig besser nicht mehr versichern können. Bitte ergänzen.