Seit Herbst 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen Autorennen auf öffentlichen Straßen. Wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Rennen hatte der Gesetzgeber damals einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Nach dem neuen Gesetz drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, wenn ein Mensch durch die Raserei stirbt.
Update vom 03.03.2023, 7.25 Uhr: Fußgänger bei Raserfahrt getötet? Prozess startet heute
Bei einem mutmaßlich illegalen Autorennen mitten in Nürnberg wurde ein 31 Jahre alter Fußgänger getötet - der Fahrer des Wagens steht nun am Freitag ab 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg. Dem 23-Jährigen wird vorgeworfen, den Fußgänger im Juli 2022 mit seinem Wagen erfasst und dabei tödlich verletzt zu haben, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.
Der Angeklagte soll - vermutlich durch einen weiteren Autofahrer angespornt - mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit in der Nähe des Hauptbahnhofs unterwegs gewesen sein. In einer Kurve verlor er den Angaben zufolge die Kontrolle über seinen Wagen und erfasste den 31-Jährigen auf dem Fußweg. Der Mann starb noch am Unfallort. Ein weiterer Fußgänger konnte sich demnach nur durch einen Sprung zur Seite retten.
Der 23-Jährige aus Nürnberg floh nach dem Unfall, stellte sich dann aber der Polizei. Er sitzt seit Juli 2022 in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es könnte noch am Freitag ein Urteil gesprochen werden.
Erstmeldung vom 23.02.2023, 17.30 Uhr: 23-jähriger Autofahrer in Nürnberg angeklagt
Ein 23-jähriger Autofahrer steht ab Freitag (3. März 2023) "wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Unfallflucht" vor dem Amtsgericht Nürnberg-Schöffengericht. Das teilt das Oberlandesgericht in einer Pressemitteilung mit. Der Strafprozess in der Fürther Straße 110 im Sitzungssaal 28 (Erdgeschoss) - startet um 8.30 Uhr.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll der 23-jährige Angeklagte am 24. Juli 2022 gegen 00.50 Uhr mit seinem Audi A7 Sportback die zweispurige Steinbühler Straße in Nürnberg (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) in nordwestliche Richtung – möglicherweise auch provoziert durch ein zweites Fahrzeug - mit einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h befahren haben, "um seine beiden Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu beeindrucken", so das Oberlandesgericht.
Infolge der "massiv überhöhten Geschwindigkeit" solle der 23-Jährige mit seinem Fahrzeug "aus einer Kurve getragen und auf den Gehweg gekommen sein" und einen dort laufenden Fußgänger erfasst haben. Einem zweiten Fußgänger solle es gerade noch gelungen sein, zur Seite zu springen.
Nach der Kollision solle der Autofahrer "mit überhöhter Geschwindigkeit" weitergefahren sein, obwohl er erkannt habe, dass die vom Auto erfasste Person schwerverletzt gewesen sei. Der Fußgänger sei infolge der erlittenen "schweren Verletzungen" noch an der Unfallstelle verstorben. Erst am späten Abend habe sich der Autofahrer bei der Polizei gestellt. Das Amtsgericht Nürnberg habe für die Hauptverhandlung einen Sitzungstag vorgesehen. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme könne kurzfristig noch ein weiterer Sitzungstag hinzukommen.
red/dpa