Siebenjährige in Oberfranken mit Mini-Motorrad unterwegs

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Wie ein geschrumpftes Motorrad mit einer geschrumpften Fahrerin dürfte der Polizei vorgekommen sein, was sie in einem Ort im Kreis Kronach entdeckte.

Mit einem sogenannten Pocket-Bike war ein Mädchen am Sonntagnachmittag (26. Juli 2026) im Marktrodacher Ortsteil Unterrodach unterwegs, wo es gegen 16.50 Uhr einer Polizeistreife auffiel. Bei der Kontrolle der Fahrerin stellte sich heraus, dass diese erst sieben Jahre alt war.

Außerdem wurde laut Polizeibericht festgestellt, dass an dem etwa 20 km/h schnellen Gefährt kein Kennzeichen angebracht und das Fahrzeug somit unversichert war. Dem Mädchen wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt. Gegen sie und ihren Vater, welcher nach Angaben der Polizei Eigentümer des Fahrzeugs ist, wurden Ermittlungen eingeleitet. 

Pocket-Bike-Modelle in Deutschland meist verboten

Pocket-Bikes sind in der Regel im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nicht erlaubt, da die Fahrzeuge oft nicht die Anforderungen für eine ordentliche Zulassung in Deutschland erfüllen. Somit erhalten diese Fahrzeuge in der Regel auch keinen Versicherungsschutz. Selbst wenn im Ausnahmefall ein Versicherungskennzeichen erteilt wird, braucht es in der Regel zusätzlich noch einen Führerschein für das Pocket-Bike (meist Klasse A oder A1), wie Fachportale schreiben.

Vorschaubild: © Ingo Kramarek/Pixabay