Den mit dem Coronavirus infizierten Gast, der Mitte August eine Party im "Mach1" besucht hat, erwartet nach wie vor ein saftiges Bußgeld. Bei einem vorsätzlichen Verstoß drohen dem Mann bis zu 10.000 Euro Bußgeldstrafe teilte das Ordnungsamt Fürth inFranken.de mit.
Corona-Infiziertem droht nach "Mach1"-Party hohe Geldstrafe: Verfahren läuft noch. In der Nacht von Samstag (15. August 2020) auf Sonntag (16. August 2020) fand in der Nürnberger Diskothek "Mach1" eine als geschlossene Veranstaltung deklarierte Feier statt. Nun stellt sich heraus: Es war keine private Party. Das berichtet das Ordnungsamt Nürnberg. Unter den 90 Teilnehmern waren Personen aus verschiedenen fränkischen Regionen.
Einer der Gäste hatte die Feier besucht, obwohl er zu dem Zeitpunkt unter Quarantäne stand. Anschließend stellte sich heraus, dass er sich bereits vor der Party mit dem Coronavirus infiziert hatte. Das berichtete das Landratsamt Fürth in einer Pressemitteilung. Nach den übrigen Gästen wird nun gesucht. Dem Infizierten droht nun ein hohes Bußgeld.
Update vom 04.09.2020, 13.45 Uhr: Bußgeldbetrag steht noch nicht fest
Der endgültige Bußgeldbetrag für den Infizierten stehe noch nicht fest, das berichtet das Ordnungsamt Fürth gegenüber inFranken.de. Der Mann hatte gegen gegen Quarantänevorschriften verstoßen und hatte trotz ausstehendem Corona-Testergebnis eine Party im "Mach1" in Nürnberg besucht.
Es müsse jetzt geprüft werden, inwieweit es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz handele, berichtet das Ordnungsamt weiter. Bei einem vorsätzlichen Verstoß drohen dem Mann bis zu 10.000 Euro Bußgeldstrafe, bei Fahrlässigkeit wären es 5000 Euro. Man müsse das laufende Verfahren abwarten.
Update vom 25.08.2020, 14.35 Uhr: Keine private Feier - es gab mehrere Veranstalter
Die Corona-Party, die von Samstag (15. August 2020) auf Sonntag (16. August 2020) war keine private Feier. "Bei einer geschlossenen Gesellschaft oder privaten Feier gibt es nur einen Einladenden und die Gäste kennen sich untereinander", berichtet Robert Pollack, Abteilungsleiter für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamts Nürnbergs, gegenüber inFranken.de." Das war hier nicht der Fall. Leute wurden über verschiedene Kanäle von unterschiedlichen Personen eingeladen."
Es müsse nun geprüft werden, wer dafür verantwortlich gewesen sei. Ob der Club "Mach1" gegen die Vorschriften verstoßen habe oder die Privatperson selbst, stehe noch nicht fest. Der Club hatte vor einiger Zeit beschlossen, seine Räumlichkeiten zu vermieten, um sich so in der Corona-Krise über Wasser zu halten.
Die Partygäste werden derzeit ermittelt oder wurden schon kontaktiert. "Unter den fast 90 Teilnehmern hat die regionale Streuung bis nach Würzburg gereicht", so Andreas Franke, Pressesprecher der Stadt Nürnberg. Der infizierte Gast selbst sei aus dem Raum Fürth. "Mehrere Gesundheitsämter kümmern sich um die Fälle." Das Ordnungsamt und die Polizei wollen in den nächsten Wochen verstärkt die Clubszene kontrollieren.
"Bei einer geschlossenen Gesellschaft oder privaten Feier gibt es nur einen Einladenden und die Gäste kennen sich untereinander"
In welchem Gesetz steht das? Aha. Warum wird es dann behauptet?
Dazu braucht es kein Gesetz.....einem Menschen mit normaler Intelligenz sagt so etwas eigentlich der gesunde Menschenverstand.....nur nach dem sucht man in diesen Zeiten leider sehr oft vergeblich...
Und dann kommen solche Fragen.......
Soso, wir brauchen kein Gesetz als Rechtsgrundlage für die Verhängung von Bußgeldern und zur Einschränkung der Freiheit, es wird immer besser. Lehnst du also den deutschen Rechtsstaat ab? Wie hieß diese Gruppierung nochmal? Reichsbürger? Bist du der Ansicht, dass die geltenden Gesetze nicht existieren und somit "nach gesundem Menschenverstand" willkürlich Entscheidungen von Einzelpersonen erlassen werden können?
Da fehlt es echt gewaltig am Hirn.....
Für so etwas sollte es Strafen geben, nicht unter 5000€