Eine Freiheitsstrafe in Höhe von neun Jahren hat die Staatsanwaltschaft am Freitag gegen einen 20-Jährigen gefordert. Der Mann soll im Februar einen 28-jährigen Fürther in einer U-Bahnstation niedergestochen und dabei tödlich verletzt haben. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.
Regungslos verfolgt der Hauptangeklagte im "Messerstecher-Prozess" den vorletzten Verhandlungstag. Wie "in einem Blutrausch" habe der Angeklagte auf das 28-jährige Opfer eingestochen, sagt die Vertreterin der Nebenklage.
Die Mutter des Opfers sitzt schluchzend daneben. Auch neun Monate nach der folgenschweren Begegnung der Kontrahenten habe die Mutter des Opfers die Schreckensnacht immer noch nicht verarbeitet. Der gewaltsame Tod des Sohnes habe die Mutter vollkommen aus der Bahn geworfen. Dass sich der Angeklagte nicht bei der Mutter für die Tat entschuldigt habe, das sei das Schlimmste. Zuvor hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert. Die Staatsanwältin sieht es als erwiesen an, dass der 20-Jährige das Opfer mit insgesamt acht Messerstichen getötet habe.
Verteidiger fordern Freispruch: Es war Notwehr
Dagegen fordern die Verteidiger, dass der 20-Jährige "zwingend" freizusprechen sei. Aus Sicht der Verteidigung hat sich das Aufeinandertreffen der beiden Gruppen völlig anders abgespielt. Drei junge Männer kommen vollgetankt von einer Party, auf der reichlich Alkohol geflossen ist. In der schmalen, nur drei Meter breiten Unterführung, trifft die Gruppe um den Angeklagten auf das spätere Opfer, der gemeinsam mit seiner Freundin und zwei Begleitern unterwegs ist. Der kleine Bruder des Angeklagten soll die Freundin des späteren Opfers im Alkoholrausch schräg angesprochen haben. Daraufhin soll der 28-Jährige den 18-Jährigen als "Hurensohn" beschimpft und anschließend geohrfeigt haben. Der Angeklagte habe seinem Bruder helfen wollen. Und nachdem er mit Fäusten gegen den älteren Kontrahenten nichts habe ausrichten können, habe er das schwarze Messer mit der sechs Zentimeter langen Klinge aus der Hosentasche gezogen und aus "Notwehr" auf den 28-Jährigen eingestochen.
Verteidiger Alexander Horlamus erinnert an die "Vorverurteilung", die seinem Mandanten besonders in den Boulevard-Medien widerfahren sei. Dagegen habe sein Mandant, der 20-jährige Gleisbauer mit den polnischen Wurzeln, sich nur verteidigen wollen und sei keinesfalls der in der Klatschpresse skizzierte "U-Bahn-Killer".
Verteidigerin Heidrun Maier erinnert daran, dass keine "objektiven Tatzeugen" die Auseinandersetzung beobachten hätten. Eine Videoüberwachung habe es in der Unterführung des U-Bahnhofes leider nicht gegeben. Verteidiger Horlamus versucht die Integrität des Opfers in Frage zu stellen und betont, dass der 28-Jährige aus Fürth kein unbeschriebenes Blatt gewesen sei. Mehrfach sei der Müllmann wegen Körperverletzung und Beleidigung negativ aufgefallen. Er sei auch über ein Jahr in Haft gesessen aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sein Mandant habe sich dagegen noch nichts zu schulden kommen lassen. Das Messer habe er aus purem Zufall in der verhängnisvollen Nacht dabei gehabt. Die zahlreichen Zeugen hätten sich in ihren Aussagen mehrfach widersprochen. "Niemand weiß, wie sich in der Nacht wirklich zugetragen hat", sagt Verteidiger Horlamus eindringlich. Deshalb sei sein Mandant zwingend freizusprechen. Auch wenn er nach dem ersten Stich nicht mehr hätte zustechen dürfen. Allerdings habe sich der 20-Jährige in einer Notsituation befunden.
Am Ende wendet sich der Angeklagte in seinem Schlusswort an die Mutter des Opfers. "Ich möchte mich persönlich bei Ihnen entschuldigen. Ich bereue mein Handeln sehr. Ich bin in Gedanken immer bei Ihnen. Es tut mir leid."
Nun muss der Richter entscheiden, welche Version des Tathergangs plausibel ist. Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden.
Wenn jemand mit einer "Waffe" aus dem Haus geht, hat er die Absicht jemanden zu verletzen oder zu töten. Somit ist ein Freispruch nicht akzeptabel......und 9 Jahre Haft sind zu wenig. Schickt ihn nach Afghanistan, Syrien
oder in ein anderes Kriegsgebiet, da kann er sich abreagieren.
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muss sich ein 20-jähriger Gleisbauer vor Gericht verantworten, indem er seinen kleinen Bruder aus Notwehr helfen wollte. Weil er mit seinen Fäusten dem 28 jährigen Kontrahenten nicht gewachsen war, griff er zu Waffe!
In seiner Selbstjustiz stach der Jüngere acht mal auf sein Opfer ein, was nach m. E. keine Notwehr ist, sondern ein Abbau von Aggressionen!
Insofern sind neun Jahre zu wenig angemessen; auch wenn der 20-jähriger Gleisbauer sich zuvor hat nie was zu schulden kommen lassen, müsste LEBENSLÄNGLICH vollzogen werden.
Hätte der U-Bahn-Killer nur einmal zugestochen, hätte man vielleicht das Leben des 28-jährigen noch retten können - aber, acht mal sind zuviel!!!
gilt als 20jähriger als 'Heranwachsender', zumindest nach dem Jugendstrafrecht. Damit wird das Jugendstrafrecht angewendet, das für Mord 10 Jahre vorsieht. https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_%28Deutschland%29
Weil der 20-jährige Gleisbauer seinen kleinen Bruder helfen wollte, stach er auf seinen 28-jährigen Kontrahenten ACHT MAL ein; weil der Jüngere mit seinen Fäusten den älteren Müllmann nicht gewachsen war, griff er zur Waffe - aus NOTWEHR ???
In seiner Selbstjustiz stach er 8 mal zu - das ist nach m. E. KEINE Notwehr sondern Abbau von Aggressionen!
Insofern sind neun Jahre Haft zu wenig; der Gleisbauer, auch wenn er sich zuvor hat nichts zu schulden kommen lassen, verdient lebenslängliche Haft!!!