Silvester in Nürnberg, Bamberg, Coburg 2022: In diesen Städten gelten heute Böllerverbote
Autor: Daniel Krüger
Nürnberg, Samstag, 31. Dezember 2022
Anders als im Corona-Winter 2021 gibt es in Franken an Silvester 2022 kein flächendeckendes Feuerwerksverbot. Allerdings haben Städte wie Nürnberg, Bamberg und Bayreuth Verbotszonen bekannt gegeben. Der Überblick.
- Franken: Hier gilt zu Silvester 2022 ein Böllerverbot
- Feuerwerksverbotszonen unter anderem in Bamberg, Nürnberg und Bayreuth
- Das sind die Raketen-Regeln in Bad Kissingen, Kulmbach, Erlangen, Fürth, Schweinfurt und Coburg
- Verschiedene Feuerwerkskörper: Diese Knaller sind erlaubt
Viele können es kaum erwarten: Nach den weitreichenden Verboten für Feuerwerk in den vergangenen zwei Jahren gelten zu Silvester 2022 am Samstag, 31. Dezember, in Franken wieder lockerere Regeln. Doch aufgepasst: Mehrere Städte wie Nürnberg und Bamberg haben Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Und auch dort, wo kein generelles Böllerverbot gilt, gibt es einiges zu beachten. Wir haben den Überblick zu den Regeln in den einzelnen Kommunen.
Böllerverbot in Nürnberg zu Silvester 2022: Weite Bereiche der Innenstadt mit verschärften Regeln
Wie die Stadt Nürnberg mitteilt, dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur am Samstag, 31. Dezember 2022, und am Sonntag, 1. Januar 2023, abgebrannt werden. Nach Paragraf 23 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung dürfen demnach keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.
Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB- Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem "Kleinen Waffenschein", so die Stadt. Verstöße könnten mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie mit dem Widerruf des "Kleinen Waffenscheins" und Entzug der Waffe geahndet werden. Im Bereich der Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg) dürfen laut Stadt nach der Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg am Samstag, 31. Dezember 2022, zwischen 21 Uhr und 2 Uhr keine Feuerwerkskörper abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden.
Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürften zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliere ein Sicherheitsdienst den Zugang mit Taschenkontrollen. Rund um die Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Samstag, 31. Dezember, und Sonntag, 1. Januar 2023, ganztägig verboten.
Böllern in Bamberg in großen Teilen der Altstadt verboten - das gilt auch auf privaten Grundstücken
Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt laut Stadt Bamberg im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Das Verbot gelte auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.
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Wie bereits in den vergangenen Jahren werde die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt hätten lediglich Besucherinnen und Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims.