Nürnberg (ots) -
Ein 34-jähriger Mann versuchte am Freitagabend (09.01.2026) trotz Kontaktverbot in die Wohnung seiner Ex-Freundin zu gelangen. Die Polizei nahm den 34-Jährigen fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
Die Polizei war gegen 19:30 Uhr per Notruf alarmiert worden. In einem Mehrfamilienhaus in der Flußstraße hatte ein 34-Jähriger Mann trotz bestehenden Kontaktverbots versucht, in die Wohnung seiner Ex-Freundin zu gelangen. Nachdem die Frau den 34-Jährigen nicht in die Wohnung lassen wollte, hatte dieser mehrfach gegen die Wohnungstür getreten und diese stark beschädigt.
Als eine Polizeistreife an der Wohnung eintraf, hatte sich der Mann bereits entfernt, konnte jedoch im Zuge der eingeleiteten Fahndung festgenommen werden. Neben der Tatsache, dass die Polizei den 34-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Sachbeschädigung zur Anzeige bringt, nahmen die Beamten den Mann fest. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 34-jährigen Deutschen bereits ein Haftbefehl in anderer Angelegenheit bestand. Er wurde an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
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