Grausames Blutbad: Erstach ein Franke den Mann seiner Geliebten? Gericht fällt Urteil

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Prozess um den tödlichen Messerangriff in Schwabach
Mit einer Zeitung als Sichtschutz vor dem Gesicht sitzt ein angeklagter Mann (M) zum Prozessbeginn im Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth zwischen seinen Anwälten ...
Prozess um den tödlichen Messerangriff in Schwabach
Daniel Karmann (dpa)
Prozess um den tödlichen Messerangriff in Schwabach
Mit einer Zeitung als Sichtschutz vor dem Gesicht betritt ein angeklagter Mann zum Prozessbeginn den Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth ...
Prozess um den tödlichen Messerangriff in Schwabach
Daniel Karmann (dpa)

Im Morgengrauen kommt es auf einem Parkplatz in Schwabach zum Blutbad. Ein 60 Jahre alter Mann wird nun wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Update vom 31.07.2025: Lebenslange Haft für Mord an Ehemann von Geliebter

Fast eine Stunde lang skizziert Richter Markus Bader in seiner Urteilsbegründung detailliert die Vorkommnisse, die sich am 19. August des vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Wohnkomplexes in Schwabach abgespielt hatten. Der Vorsitzende der 5. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth gelangt am siebten Tag der Hauptverhandlung zu einem eindeutigen Schluss: Der 60 Jahre alte Angeklagte hat den Ehemann seiner langjährigen Geliebten mit voller Tötungsabsicht erstochen.

Auf lebenslange Haft wegen Mordes lautet das Urteil der Kammer folglich. Der Angeklagte hatte seine Schuld bis zuletzt bestritten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Gericht schenkte der Darstellung des Mannes jedoch keinen Glauben.

Der Verurteilte hatte die Ehefrau des Getöteten kennengelernt, als diese in seinem Lottogeschäft in Nürnberg für ihn tätig war. Es entwickelte sich ein intimes Verhältnis. Das Gericht wertete zahlreiche Chatverläufe von den Mobiltelefonen der Beteiligten aus. Als die Ehefrau des 60-Jährigen hinter die Affäre kam, kündigte die Frau in dem Lottogeschäft - das Verhältnis flammte dennoch wieder auf, wurde sogar noch intensiver, wie der Vorsitzende Richter ausführte.

Tatwaffe verschwunden

Aus den Chatverläufen sei hervorgegangen, dass der 60-Jährige - nach Darstellung des Gerichts "in vielerlei Hinsicht kein Kind von Traurigkeit" - durchaus schon eine Zeit vor der Tat die Bereitschaft signalisiert habe, den Ehemann aus dem Weg zu räumen. Nicht nur, um die Frau vor Übergriffen ihres Gatten zu schützen. Gleichzeitig nämlich, habe er heimlich gefilmte Sexszenen an die Schwester des Opfers und Schwägerin seiner Geliebten weitergeleitet. Außerdem habe er begonnen, die Frau zu überwachen - sogar in das eheliche Schlafzimmer gefilmt.

Am Tag der Tat schließlich, habe er dem Mann in voller Absicht aufgelauert, als dieser im Morgengrauen seine Wohnung verließ und zur Arbeit fahren wollte. Er stellt sein Opfer, es kommt zum Gerangel - und schließlich zum Blutbad. Zeugen sollten später von wahren Bächen sprechen, in denen das Blut, vermischt mit dem strömenden Regen, die Straße hinabfloss.

Unklar blieb bis zum Schluss, wo die Tatwaffe - ein Messer mit etwa 30 Zentimeter langer Klinge - geblieben ist. "Das weiß nur der Angeklagte", sagte Richter Markus Bader. Die Witwe des Opfers und Mutter eines gemeinsamen Sohnes verfolgte die Urteilsverkündung als Nebenklägerin im Gerichtssaal. Sie würdigte ihren ehemaligen Geliebten keines Blickes. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Update vom 30.07.2025: Erstach er den Mann seiner Geliebten? Urteil gegen Franken (59) fällt diese Woche

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 42 Jahre alten Mannes in Schwabach soll an diesem Donnerstag das Urteil gesprochen worden. Das gab das Landgericht Nürnberg-Fürth bekannt. In dem Prozess ist ein 60 Jahre alter Mann des Mordes angeklagt. Er soll den Ehemann seiner Geliebten im August 2023 in Schwabach erstochen haben. 

Der Mann bestreitet seine Schuld und erklärte, er habe sich lediglich im Zuge eines Gerangels gewehrt. Die Verteidigung forderte Freispruch für ihren Mandanten. 

Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehen nach der Beweisaufnahme dagegen fest davon aus, dass der Angeklagte den 42-Jährigen auf einem Parkplatz abgepasst und heimtückisch erstochen hat. Beide forderten lebenslange Haft.

Ursprungsmeldung: Ehemann der Geliebten auf offener Straße erstochen? Angeklagter äußert sich vor Gericht

Eine grausige Tat: Ein Mann kommt in Schwabach gewaltsam zu Tode, mitten in einem Wohngebiet. Die Polizei findet schnell einen Verdächtigen, die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Mordes an.

Doch der Angeklagte bleibt zum Auftakt seines Prozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth bei seiner eigenen Version, die er von seiner Verteidigerin vortragen lässt und weist jede Schuld von sich: Nicht er, sondern das Opfer, habe das Tatwerkzeug in der Hand gehabt, es habe zunächst eine verbale Auseinandersetzung gegeben, später ein Gerangel, in dessen Verlauf es irgendwie zu Verletzungen auf beiden Seiten gekommen sein soll. 

Eifersuchtsdrama vermutet - Mutmaßlicher Messerstecher von Schwabach vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der 59 Jahre alte Mann auf den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst eingestochen und ihn mit zwei Stichen in die linke Brust tödlich verletzt hat. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau von ihrem Ehemann nicht gut behandelt worden sei. Er hatte die Frau schon Jahre vorher kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Schreibwarenladen in Nürnberg anfing. Über Jahre unterhielten beide neben der Ehe der Frau ein sexuelles Verhältnis, wie er auch selbst in seiner Erklärung angab. 

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Ehemann am frühen Morgen abgepasst, als dieser gerade mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte. Er selbst macht geltend, er habe dem Mann nur ins Gewissen reden wollen, seine Frau besser zu behandeln.  Die Frau hatte der Anklage zufolge noch versucht, bei der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz vor ihrer Wohnung dazwischenzugehen und dabei selbst Verletzungen erlitten. 

Zu Beginn des Prozesses sagten im Zeugenstand zahlreiche Polizeibeamte aus und schilderten den Fortgang der Ermittlungen. Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil er sich im August vergangenen Jahres mitten in einem Wohngebiet in der mittelfränkischen Stadt abgespielt hatte. Nachbarn waren durch Schreie auf die Tat aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Der Angeklagte war wenige Tage später festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen. 

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader hat für den Prozess insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang August gesprochen werden.

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