- vom Gas zu gehen und bremsbereit zu sein, wenn Kinder in
Sichtweite sind,
- in verkehrsberuhigten Bereichen die Schrittgeschwindigkeit
einzuhalten,
- nicht an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und
Radwegen oder an sonstigen Stellen zu parken, an denen es nicht
erlaubt ist,
- vor Schulen nicht in zweiter Reihe zu parken und die Haltverbote
zu beachten,
- an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit zu
rechnen, dass Kinder unvermittelt auf die Fahrbahn laufen
könnten,
- Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen zu
lassen,
- die Gurtanlegepflicht zu beachten und die Kinder mit den
erforderlichen Rückhaltesystemen zu sichern.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken rät außerdem:
Legen Sie - nach Möglichkeit bereits vor dem ersten Schultag - den Schulweg gemeinsam mit dem Kind zu Fuß zurück. Sollten Sie dennoch darauf angewiesen sein, mit dem Auto zu fahren, planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Denn gerade Stress und Hetze machen unaufmerksam.
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