Drohne über Nürnberger Christkindlesmarkt - Polizei schildert Vorfall

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Über dem Nürnberger Christkindlesmarkt ist es zu einer Drohensichtung gekommen. Die Polizei schildert die Umstände des Zwischenfalls - an die Bevölkerung ergeht derweil ein eindringlicher Appell.

Der geschichtsträchtige Nürnberger Christkindlesmarkt ist am vergangenen Freitag (28. November 2025) feierlich eröffnet worden. Aus polizeilicher Sicht lief zum Start alles friedlich ab, wie die Beamten in einem Bericht erläutern. Auch an den folgenden Tagen kam es zu fast keinen Problemen. Lediglich am Samstag ereignete sich auf dem Weihnachtsmarkt ein Zwischenfall.

Die Polizei stellte gegen Abend eine kleine Drohne über dem Hauptmarkt zwischen Waag- und Tuchgasse fest. Die Beamten konnten nur wenig später den Piloten ausfindig machen, der sich über das herrschende Flugverbot über dem Christkindlesmarkt hinwegsetzte. 

Polizei mit Drohnensichtung über Nürnberger Christkindlesmarkt: Pilot ignorierte Flugverbot

Bei der Befragung des Mannes kam heraus, dass dieser ein Blogger sei und mit der Drohne lediglich Fotos für seine Internetaktivitäten schießen wollte. Die Polizei schreibt, dass dem Piloten die Flugverbotszone zwar angezeigt wurde, er sie jedoch ignoriert hatte. Daraufhin wurde gegen den 46-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. An die Bevölkerung ergeht derweil ein eindringlicher Appell.

"Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang noch einmal explizit darauf hinweisen, dass es verboten ist, Drohnen über dem Nürnberger Christkindlesmarkt fliegen zu lassen und bittet eindrücklich darum, dies zu unterlassen", heißt es in der Pressemitteilung an die Allgemeinheit gewandt. Das Verbot diene insbesondere dem Schutz der zahlreichen Besucher. Bereits am Samstag (29. November 2025) hatte die Polizei Mittelfranken im Internet auf das Verbot hingewiesen, das aufgrund mehrerer gesetzlicher Bestimmungen herrscht.

Einerseits stelle der Christkindlesmarkt eine große Menschenansammlung dar. Laut der EU-Drohnenverordnung sei das Fliegen über solchen Ansammlungen grundsätzlich verboten, es herrsche weiterhin eine Betriebseinschränkung vom 28. November bis 24. Dezember 2025. Obendrein liegt der Hauptmarkt in der Kontrollzone des Nürnberger Flughafens, weshalb der Betrieb von Drohnen dort nur mit Freigabe der Deutschen Flugsicherung erlaubt ist. Neben dem Drohnenverbot herrschen auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt in diesem Jahr generell hohe Sicherheitsstandards. Weitere Nachrichten aus Nürnberg und der Umgebung liest du in unserem Lokalressort. 

Vorschaubild: © Daniel Karmann (dpa)