Die Bundespolizeidirektion erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände. Betroffen sind unter anderem acht bayerische Bahnhöfen - darunter auch drei in Franken.
Die Bundespolizeidirektion München hat angekündigt, vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an Münchner Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten zu untersagen. Zudem sind auch die Hauptbahnhöfe in mehreren großen Städten, darunter auch drei in Franken, betroffen.
Dies erfolgt durch eine Allgemeinverfügung, die sich auf alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe inklusive der Personentunnel und Bahnsteige erstreckt. Eine entsprechende Mitteilung hat die Bundespolizeiinspektion Nürnberg am Montag, 30. Dezember 2024, veröffentlicht.
Allgemeinverfügung für Hauptbahnhöfe gilt auch in Nürnberg, Würzburg und Aschaffenburg
Von der temporären Maßnahme betroffen sind mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.
Die Allgemeinverfügung besagt, dass das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im genannten Zeitraum verboten wird. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasse alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe - einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen sei das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. "Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden", informiert die Bundespolizei.
Das droht bei Verstoß gegen das Waffenverbot
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein, warnt die Behörde.
Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot seien auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar.
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Das Waffenverbot muss das ganze Jahr an Bahnhöfen gelten.
Bald stehen an jedem Bahnhof Detektoren - anscheinend ist Sicherheitsdienst der aktuell krisensicherste Job der Welt.