Ein Garten zur Mietwohnung ist für viele ein Stück Lebensqualität. Doch was passiert mit den Beeten, Sträuchern und Pflanzen, wenn du ausziehst?
Auch bei einer Mietwohnung kann teilweise ein Garten oder Gartenanteil mit angemietet werden. Doch was passiert mit liebevoll angelegten Beeten, Sträuchern und Pflanzen bei einem Auszug? Rechtlich bewegt sich diese Frage zwischen Eigentumsrecht, vereinbarten Rechten im Mietvertrag und praktischen Fragen. Wir geben dir Handlungsempfehlungen, wenn du einen Mietgarten hast.
Pflanzen im Mietgarten – wem gehören sie?
Ein Mietgarten kann selbstverständlich ebenso bepflanzt und begrünt werden, wie ein Garten im Eigentum. Doch es steht immer die Möglichkeit im Raum, dass der Mieter die Wohnung – und damit auch den Mietgarten – irgendwann verlässt. Wem gehören dann eigentlich die Pflanzen im Garten? Und was passiert in Zukunft mit ihnen?
Zunächst gilt im deutschen Recht ein klarer Grundsatz: Alles, was fest mit dem Boden verbunden ist, gehört rechtlich zum Grundstück. Dazu zählen auch tief verwurzelte Pflanzen wie Bäume oder Sträucher. Solche Pflanzen gehen in der Regel in das Eigentum des Vermieters über, sobald sie fest eingepflanzt sind.
Selbstverständlich gibt es zu dieser Regel eine Ausnahme. Denn außer den Pflanzen und Bäumen mit tiefem Wurzelwerk gibt es auch solche Pflanzen, die als "Scheinbestandteile" gelten. Das sind Pflanzen, die nur vorübergehend gesetzt wurden. Dazu gehören etwa leicht versetzbare Sträucher oder Stauden. In diesen Fällen bleibst du als Mieter der Eigentümer der Pflanzen und darfst sie beim Auszug wieder mitnehmen.
Wann muss dein Beet wieder verschwinden?
Von der Frage der Besitzansprüche abgesehen existiert rechtlich gesehen auch die sogenannte Rückbaupflicht. Denn beim Auszug stellt sich oft die Frage, ob du den Garten im ursprünglichen Zustand zurückgeben musst. Die Rückbaupflicht gilt grundsätzlich dann, wenn nichts anderes zwischen den Mietparteien vereinbart wurde. Der Vermieter kann verlangen, dass du Veränderungen rückgängig machst und den Garten in den ursprünglichen Zustand wiederherstellst.
Das betrifft vor allem selbst angelegte Beete, größere Umgestaltungen oder fest installierte Elemente. Kleinere, leicht entfernbare Veränderungen sind meist unproblematisch. Größere Eingriffe wie Gartenlauben, Terrassen oder andere bauliche Änderungen solltest du vor der Gartengestaltung immer vorher abgestimmt haben. Solche Vereinbarungen solltest du schriftlich festhalten, um beim Auszug auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.