Schusswaffe im Spiel: Vermummte greifen 42-Jährigen an - 10-jähriger Sohn verletzt

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In Neustadt an der Aisch kommt es am Wochenende zu einem gewalttätigen Angriff: Drei teils Vermummte greifen einen 42-Jährigen an. Auch der 10-jährige Sohn des Opfers wird verletzt.

Aufregung in Neustadt an der Aisch: Wie die Polizei mitteilt, kam es am Samstag, dem 03.05.2025, gegen 21.40 Uhr zu einem größeren Polizeieinsatz in der Franz-Schubert-Straße.

Die benachrichtigten Polizeibeamten stießen vor Ort auf einen 42-Jährigen, der mehrere Platzwunden im Gesichtsbereich und am Oberkörper Schürfwunden hatte. Er wurde im Anschluss medizinisch erstversorgt.

Drei Vermummte greifen 42-Jährigen an - Schuss fällt

Der 42-jährige Geschädigte gab an, dass es bereits im Laufe des Tages zu verbalen Streitigkeiten mit einem der späteren Beschuldigten kam. Hintergrund der Streitigkeiten dürften laut Polizei im privaten Bereich zu suchen sein.

Im Laufe des Abends kamen dann drei, teils vermummte Personen zum Wohnort des Geschädigten. Einer der Beschuldigten schlug den Geschädigten mehrfach mit Faustschlägen in dessen Gesicht, woraufhin der Geschädigte zu Boden fiel.  

Mindestens einer der weiteren vermummten Beschuldigten traktierte den Geschädigten weiterhin mit Fäusten. Laut Zeugenaussagen habe einer der drei Beschuldigten außerdem mit einer mitgeführten Schusswaffe geschossen.

10-jähriger Sohn des Opfers wird ebenfalls angegriffen

Betroffen war auch der Sohn des Geschädigten: Der 10-Jährige eilte demnach seinem Vater zu Hilfe, worauf einer der Beschuldigten mit der mitgeführten Waffen gegen die Stirn des Sohnes schlug und ihn hierbei leicht verletzte.

Alle drei Beschuldigten (51, 36 und 35 Jahre) konnten im Zuge der Fahndungsmaßnahmen festgenommen werden. Ebenfalls wurde eine Schreckschusswaffe mit Magazin in einem Rucksack eines Beschuldigten festgestellt.  

Da alle Beschuldigte alkoholisiert waren und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durchgeführt. Die Schusswaffe wurde als Tatmittel zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt.

Alle Beschuldigten wurden nach erfolgter Sachbehandlung und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung wieder auf freien Fuß entlassen. 

Vorschaubild: © Symbolfoto: pixabay/Alexas_Fotos