Gülle in Wasserschutzgebiet ausgelaufen: In mehreren Gemeinden gilt jetzt ein Abkochgebot

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In einigen fränkischen Gemeinden gibt es aktuell ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Miltenberg: Wasserverunreinigung im Landkreis - Diese Orte sind vom Abkochgebot betroffen
com77380/Pixabay; Symbolbild

Wegen der Sorge vor einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers gilt aktuell ein Abkochgebot in mehreren Gemeinden.

In einer wichtigen Mitteilung der Stadt Stadtprozelten wird erklärt, dass Haushalte in einigen Gemeinden ihr Trinkwasser vor Gebrauch abkochen müssen. 

Wie berichtet wird, sei Gülle in ein Wasserschutzgebiet gelangt. Es gebe "Besorgnis", dass das Wasser bakteriell verunreinigt sei. Das Gesundheitsamt habe bereits Maßnahmen beschlossen. 

"Bakterielle Verunreinigung": Gülle landet in Wasserschutzgebiet - Abkochgebot im Landkreis Miltenberg

Im Trinkwasser der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Neuenbuch, Faulbach, Stadtprozelten und Dorfprozelten bestehe "aufgrund einer Gülleausbringung im Wasserschutzgebiet die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung", heißt es in der Mitteilung. Deshalb gebe es ein Abkochgebot für diese Gebiete. "Dieses ist so lange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen", heißt es weiter. Das Gesundheitsamt habe folgende Maßnahmen für die Gemeinden beschlossen:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht 
  • Lassen Sie das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. 
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei sei, informieren die Stadt und die betroffenen Gemeinden auf ihren jeweiligen Internetseiten. Weitere Nachrichten aus Miltenberg gibt es in unserem Lokalressort.