Aufregung in fränkischer Kleinstadt: Mann will sich vor Ex-Frau mit Benzin übergießen und anzünden

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In Miltenberg konnte die Polizei im letzten Moment einen 58-jährigen Mann stoppen, der sich vor dem Haus seiner Ex-Frau mit Benzin übergießen und anzünden wollte.

Aufregung in Miltenberg: Wie die Polizei mitteilt, hatte ein 58-jähriger Mann am vergangenen Freitag (7. Februar 2025) auf offener Straße damit gedroht, sich mit Benzin zu übergießen und anzuzünden.

Gegen die angerückten Polizeibeamten zeigte er sich aggressiv und muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten. Er befindet sich nun in Haft.

Polizisten stoppten ihn im letzten Moment

Die Meldung zu dem Vorfall ging am Freitag gegen 19 Uhr bei der Polizei ein: Eine Anwohnerin aus der Hauptstraße teilte mit, dass ihr Ex-Mann sich bei ihr vor der Tür befinden würde und damit drohte, sich mit Benzin zu übergießen.

Streifen der Miltenberger Polizei waren schnell vor Ort und konnten den Mann mit einem Benzinkanister in der Hand antreffen. Im Beisein der Beamten drohte der Mann sich anzuzünden und goss dann auch tatsächlich Benzin über sich. Die Polizisten reagierten geistesgegenwärtig: Sie brachten den Mann unmittelbar zu Boden und konnten ihn fesseln. Ein Polizeibeamter wurde hierbei leicht verletzt, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen.
 
Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes konnte neben einem Feuerzeug auch ein Messer aufgefunden und sichergestellt werden. Er wurde zunächst zur Dienststelle gebracht. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,6 Promille.

Vorführung am Folgetag

Der Mann, der aktuell ohne festen Wohnsitz ist, verbrachte die Nacht in der Haftzelle der Polizei und wurde am Folgetag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser ordnete aufgrund des dringenden Tatverdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall die Untersuchungshaft gegen den 58-Jährigen an. Dieser befindet sich nun in einer Justizvollzuganstalt.
 
Gegen den 58-Jährigen wird nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung ermittelt. Alle Straftaten richteten sich demnach gegen die anwesenden Polizisten. Eine Bedrohung für Anwohner und Passanten bestand demnach nicht. 

Vorschaubild: © Ales Mihu/unsplash.com (Symbolbild)