Insgesamt 10 Orte betroffen: Sofortiges Abkochgebot für Trinkwasser

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Wegen einer bakteriellen Verunreinigung hat das Gesundheitsamt am Landratsamt Main-Spessart ein sofortiges Abkochgebot für Trinkwasser erlassen. Insgesamt sind sieben Orte und drei Weiler von der Verunreinigung betroffen.

Das Landratsamt Main-Spessart hat am Donnerstag, 25. April 2024, ein sofortiges Abkochgebot des Leitungswassers im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein in Unterfranken bekannt gegeben.

Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weise eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameters Enterokokken auf, teilt das Landratsamt mit.

Abkochgebot mit sofortiger Wirkung: Arnsteiner sollen Anweisungen des Gesundheitsamts beachten

Das Trinkwasser werde derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. "Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein". Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.

Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden: 

  • Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Wasser muss einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden
  • Ohne Einschränkung genutzt werden darf das Leitungswasser für den Geschirrspüler, die Waschmaschine, zum Duschen oder für die Toilettenspülung.
  • Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.

Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers möglich

Das Abkochgebot gelte sowohl für die Stadt Arnstein, als auch die Ortsteile Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach sowie die Weiler Dattensoll, Marbach und Ruppertzaint. In den genannten Bereichen könne es laut Mitteilung des Landratsamtes zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.

Das Landratsamt bitte die Bevölkerung darum, die Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig sei, werde das Gesundheitsamt über die Medien, die Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren.

Bei Enterokokken handelt es sich um Bakterien, die im menschlichen Darm beheimatet sind. Generell gelten für Trinkwasser folgende Richtwerte:

  • Das Wasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten.
  • Das Wasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten.
  • Die Gesamtkonzentration der Pestizide darf 0,5 µg nicht überschreiten.
  • Die Darmbakterien Escherichia coli, Enterokokken oder coliforme Bakterien dürfen in 100 ml Wasser nicht vorkommen.
  • Bei 22 °C dürfen nicht mehr als 20 koloniebildende Einheiten auftreten.
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